Wer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss anderweitig für finanzielle Sicherheit sorgen. Mit einer guten Vorsorge behält man auch in unvorhergesehenen Situationen die Zügel in der Hand.
Wenn der Ehepartner oder die Eltern nicht mehr arbeiten können, betrifft das die ganze Familie. Plötzlich fällt das Einkommen weg, Rechnungen, Kredite und sonstige laufende Kosten müssen aber trotzdem beglichen werden. Zwar gibt es vom Staat Geld in Form einer Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension. Diese reicht aber oft nicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken, geschweige denn, um die Familie zu versorgen. Vor allem junge, gut ausgebildete Menschen mit Karrierechancen sollten zusätzlich vorsorgen, da die staatliche Absicherung nur das aktuelle Einkommen und nicht die künftige Gehaltsentwicklung berücksichtigt. „Gerade für diese Berufsgruppen steigt im Falle einer Berufsunfähigkeit die Einkommenslücke im Schnitt von 30 Prozent auf 50 Prozent“, sagt Versicherungsexperte Thomas Url vom Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO.
Voraussetzungen für staatliche Leistungen
Laut dem Statistischen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung zahlte die öffentliche Hand 2018 in Summe 152.941 Invaliditätspensionen aus. Die durchschnittliche Auszahlung belief sich demnach auf 1.179 Euro im Monat, demgegenüber steht ein durchschnittliches monatliches Nettogehalt von 1.936 Euro. Darüber hinaus ist die öffentliche Auszahlung an strenge Voraussetzungen geknüpft. 2018 lehnten die Pensionsversicherungsträger rund 60 Prozent aller Anträge ab. Im Regelfall muss man, um Leistungen aus der staatlichen Berufsunfähigkeitspension zu erhalten, mindestens 15 Jahre Beiträge an die Pflichtversicherung gezahlt haben und dauerhaft erwerbsunfähig sein.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur zeitweise seinen Beruf nicht ausüben kann und nach dem 31. Dezember 1963 geboren ist, erhält keine Pension, sondern wird vom Staat auf Rehabilitation geschickt. Wenn diese länger als sechs Monate dauert und Maßnahmen für eine berufliche Wiedereingliederung nicht zweckmäßig erscheinen, gebührt ein sogenanntes Rehabilitationsgeld in der Höhe des Krankengeldes; das beträgt in der Regel 60 Prozent des Letztbezuges.
Selbstverantwortlich vorsorgen für Unfälle und Krankheiten
Die gute Nachricht: Wer privat vorsorgt, ist von den staatlichen Leistungen unabhängig. Eine private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sichern für den Fall der Fälle sowohl die eigene als auch die finanzielle Situation der Angehörigen ab – man bleibt selbstbestimmt. Die Leistungen reichen von einmaligen Abgeltungen für körperliche Beeinträchtigungen über die Begleichung von Behandlungskosten bis hin zu monatlichen Zahlungen. Nichtsdestotrotz haben in Österreich laut Ökonomen des WIFO nur vier Prozent der Beschäftigten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum Vergleich: In Deutschland und den USA ist es je ein Drittel.
Während die Unfallversicherung bei einem Unfall zahlt, leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann einen finanziellen Beitrag, wenn man wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen dem Job nicht mehr nachgehen kann. Das ist nicht unwesentlich. Immerhin sind psychische Probleme und Verhaltensstörungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, auf Platz zwei folgen Krankheiten des Muskel-Skelett Systems und des Bindegewebes. Mit einer Kombination aus Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung erzielt man somit die bestmögliche Absicherung und kann beruhigt und zuversichtlich einer selbstbestimmten Zukunft entgegenblicken.
Zu den Möglichkeiten im Detail beraten Finanzdienstleiter umfassend und auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt.


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