Der sogenannte Equal Pension Day fällt heuer auf den 01. August. Das ist jener Tag, an dem der durchschnittliche Pensionist seit Beginn des Jahres jenen Betrag erhalten hat, den die durchschnittliche Pensionistin erst mit Jahresende erreichen wird. Das heißt ganze 41,58% weniger Pension für die Frauen.
Im Dezember 2019 lag die durchschnittliche Pension von Männern bei 2.024 Euro, die von Frauen bei 1.167 Euro (Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger). Betrachtet man nur die Alterspension, liegen die Zahlen darunter, konkret bei 933 Euro für Frauen und 1.785 Euro für Männern (Quelle: Statistik Austria). In diesem Jahr sollen Frauen durchschnittlich 978 Euro im Monat weniger Pension als Männer bekommen.
Pension einfach teilen?
Ein geradezu einfacher Ausweg aus der Situation wäre das "Pensionssplitting". Die Intention des 2005 eingeführten Pensionssplittings ist die Pensionskluft zwischen Frauen und Männern zu verkleinern.
Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen. Der erwerbstätige Elternteil kann Teile seiner Kontogutschrift an den Erziehenden übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.
Ein Renner ist es aber nicht, denn seit der Einführung des Modells gab es weniger als 1.900 Anträge.
Das Ziel ist klar: es geht um mehr Selbstbestimmung und die wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Diese tragen nach wie vor die Hauptlast der Kinderbetreuung. Das führt laut der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) dazu, dass sich die Pensionskluft zwischen Frauen und Männern kaum schließt. Wünschenswert wäre eine bessere Aufklärung über die Folgen von Teilzeitarbeit und mehr Bewusstsein für eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kindererziehung.

So funktioniert Pensionssplitting aktuell
Der erwerbstätige Elternteil hat die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Jahresgutschrift auf dem Pensionskonto an den überwiegend erziehenden Partner zu übertragen. Eine Übertragung kann für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes erfolgen. Ihre genaue Höhe kann dabei selbst bestimmt werden. Ein Antrag darauf ist nachträglich bis zum zehnten Geburtstag des Kindes möglich. Bei mehreren Kindern kann eine Übertragung von Pensionsguthaben für maximal 14 Jahre vorgenommen werden.
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Weiterführende Links: Pensionssplitting, Pensionskonto
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