Die Betreuung von Kindern durch einen Elternteil, der dafür seine Erwerbstätigkeit unterbricht, kann dessen finanziell sorgenfreies Leben im Alter einschränken. Das Modell des Pensionssplittings soll helfen, diesen Nachteil abzuschwächen, es wird bisher aber nur wenig genutzt.
Wie wichtig es ist, rechtzeitig ein selbstbestimmtes Leben mit finanzieller Zuversicht in der Pension zu planen, zeigt einmal mehr der demographische Wandel – höheres Durchschnittsalter, besonders bei Frauen, dadurch längere Verweildauer im Ruhestand. Demgegenüber steht, dass sich die Vorstellungen junger Menschen hinsichtlich der Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern im Berufs- und Familienleben nur langsam ändern. Das legt zumindest die aktuelle Shell Jugendstudie in Deutschland nahe. Insgesamt favorisiert demnach nämlich mehr als die Hälfte (54 Prozent) der 12- bis 25-jährigen Umfrageteilnehmer ein „männliches Versorgermodell“. 10 Prozent aller Befragten setzen auf den „männlichen Alleinversorger“ (der Mann versorgt die Familie allein und arbeitet 30 bis 40 Stunden in der Woche), weitere 44 Prozent präferieren das Modell eines „männlichen Hauptversorgers“ (der Mann arbeitet mindestens 30 Stunden, die Frau maximal halbtags). Die restlichen 46 Prozent sprechen sich laut Studie für andere Formen der Familienversorgung aus.
Nach wie vor tragen Frauen die Hauptlast der Kinderbetreuung. Das führt laut der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) dazu, dass sich die Pensionskluft zwischen Frauen und Männern kaum schließt. Die Intention des 2005 eingeführten Pensionssplittings ist daher, diese Lücke sukzessive zu verringern.
Im Zuge dessen hat der erwerbstätige Elternteil die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent seiner Jahresgutschrift auf dem Pensionskonto an den überwiegend erziehenden Partner zu übertragen. Eine Übertragung kann für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes erfolgen. Ihre genaue Höhe kann dabei selbst bestimmt werden. Ein Antrag darauf ist nachträglich bis zum zehnten Geburtstag des Kindes möglich. Bei mehreren Kindern kann eine Übertragung von Pensionsguthaben für maximal 14 Jahre vorgenommen werden.
Die Möglichkeit, Pensionsansprüche auf beide Eltern aufzuteilen, wird aber nur selten wahrgenommen. Im Jahr 2018 gab es lediglich 412 Anträge auf eine solche Anspruchsaufteilung. Dies ist allerdings der höchste Wert seit der Einführung und eine Steigerung zu 2017, als es 286 waren. In den ersten zehn Jahren (inklusive 2015) des Pensionssplittings verzeichnete die PVA insgesamt sogar nur 505 Anträge.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Überlegungen zur richtigen Vorsorge und Absicherung für den Ruhestand an Gewicht. Gemeinsam mit einem Finanzdienstleister lässt sich ein individuelles und umfassendes Finanz- und Vorsorgekonzept entwickeln, in dessen Rahmen das Pensionssplitting als zusätzlicher Baustein dienen kann – insbesondere um eine faire Beziehung und ein selbstbestimmtes Zusammenleben zu fördern.


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