Die Swiss Life Gruppe versteht Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Managementkultur. Mit der Beratung, der Dienstleistung und den Produkten unterstützen wir Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. Dafür bilden nachhaltiges und vorausschauendes Wirtschaften die Basis für langfristigen Erfolg.

Nachhaltige Investitionen (ESG – Environment, Social & Governance)

Hands holding growing tree on earth, ESG Environmental, social and corporate governance concept

Nachhaltige Investitionen orientieren sich an den sogenannten ESG Kriterien.

E:  Die Investition trägt zur Erreichung eines Umweltzieles bei („ökologisch nachhaltige“ Investition

S:  Die Investition trägt zur Erreichung eines sozialen Ziels bei. Insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Investition kein Umweltziel oder soziales Ziel erheblich beeinträchtigt.

G:  Die Unternehmen, in die investiert wird, wenden Verfahrensweisen einer guten bzw. verantwortungsvollen Unternehmensführung an, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Der Begriff der „nachhaltigen Investitionen“ beruht auf der Definition der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Ökologisch nachhaltige Investitionen

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Eine Investition gilt als ökologisch nachhaltig, wenn

  • die wirtschaftliche Tätigkeit zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet,
  • die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt,
  • die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie
  • dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z.B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Dabei gibt es sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz:
    Darunter versteht man Beiträge zur Stabilisierung von Treibhausgasemissionen, also eine Vorgehensweise, die den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten versucht. Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel auch darin bestehen, solche negativen Auswirkungen zu verringern. Beispiele hierfür sind der Ausbau klimaneutraler Mobilität oder die Erzeugung sauberer Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen. 
  2. Anpassung an den Klimawandel:
    Darunter versteht man Tätigkeiten, welche nachteilige Auswirkungen des derzeitigen oder künftigen Klimas oder die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die Tätigkeit selbst, Menschen, die Natur oder Vermögenswerte verringern oder vermeiden soll.
  3. Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen:
    Hierzu zählt z.B. der Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von städtischem und industriellem Abwasser
  4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Recycling", aber auch die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung:
    z.B. Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität in den Gebieten, in denen die Wirtschaftstätigkeit stattfindet, aber auch die Beseitigung von Abfall
  6. Der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme:
    Gemeint sind hier unter anderem nachhaltige Landnutzung und - bewirtschaftung oder die nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

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Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Bereich der nachteiligen Auswirkungen gibt es mehrere Kennzahlen, die herangezogen werden können. Die einige Beispiele sind:

  • Treibhausgasemissionen
  • Co2 Fußabdruck
  • Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe
  • Gefährliche Abfälle
  • Rüstungsindustrie und (umstrittene) Waffen
  • Verstöße gegen Menschenrechte

Die Werte können unterschiedlich berechnet werden, beispielsweise durch komplette Ausschlüsse, Tonnen an Co2 Ausstoß oder dem Engagement der Unternehmen.