Allgemeine Hinweise zur Videoberatung
Aufzeichnungsrichtlinie des Unternehmens
Gemäß §33 Wertpapieraufsichtsgesetz ist jede elektronische Kommunikation bei Wertpapierdienstleistungen von Beginn bis Ende aufzuzeichnen.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre, während dieser Frist sind Aufzeichnungen auf Kundenwunsch herauszugeben.
Wünschen Sie die Herausgabe Ihrer Aufzeichnungen oder haben Sie generell Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Kundenservice-Center via Kundenservicecenter@swisslife-select.at.
Alles zum Thema Datenschutz bei der Swiss Life Select finden Sie unter
https://www.swisslife-select.at/home/footer/datenschutz.html