Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil unserer Managementkultur.

Mit unserer Beratung, unseren Dienstleistungen und unseren Produkten unterstützen wir Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und unsere Kundenbeziehungen mit Privat-, Unternehmens- und institutionellen Kunden dauern oft mehrere Jahrzehnte. Entsprechend ist nachhaltiges und vorausschauendes Wirtschaften in unserem Geschäft die Basis für langfristigen Erfolg. Wir verstehen unternehmerische Verantwortung daher als integralen Bestandteil unserer Unternehmensführung und wollen in unserem Geschäft nachhaltig und verantwortungsvoll handeln.


Nachhaltigkeit als Konzern
Swiss Life hat die Nachhaltigkeitsgrundsätze in einer gruppenweiten Strategie festgehalten und in vier Bereiche unterteilt: Nachhaltigkeit in der Geschäftstätigkeit, als Arbeitgeberin, in der Gesellschaft und in Bezug auf die Umwelt.

Steuerungsorgan in Nachhaltigkeitsfragen ist die Konzernleitung unter der Leitung des Group CEO. Eine gruppenweite Organisation bestehend aus Nachhaltigkeitsspezialisten und Vertretern aus allen Divisionen stellt sicher, dass die auf Gruppenstufe beschlossenen Maßnahmen lokal in den Divisionen umgesetzt werden.

Dank dem Austausch über ausgewählte Netzwerke versteht Swiss Life die Bedürfnisse und Erwartungen in Bezug auf ökologische und soziale Themen besser und kann schnell auf Herausforderungen und Veränderungen reagieren.

Swiss Life ist Mitglied und Mitunterzeichnerin diverser Initiativen wie der Principles for Responsible Investment (PRI), der Principles of Sustainable Insurance (PSI) und des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Zudem berichtet Swiss Life nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI),
des Sustainability Accounting Standards Board (SASB, ab 2021) sowie der europäischen Non-financial Reporting Directive (NFDR) und publiziert einen Klima-Bericht entsprechend den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, ab 2021).

Erklärtes Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck konzernweit zu senken und Emissionen von Treibhausgasen weiter zu reduzieren.Das selbst gesteckte Ziel, bis zum Ende des Jahres 2021 100 % der in Gebäuden verbrauchten Energie durch nachhaltige Energiequellen abzudecken, wurde vollständig erreicht.

Nachhaltigkeitsrisiken
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.


Physische Risiken
Als physische Risiken werden Risiken bezeichnet, die sich unmittelbar auswirken, wenn sich ein Nachhaltigkeitsrisiko verwirklicht. Solche Risiken können einen direkten Einfluss auf den Wert sowie auf die Wachstums- und Renditeziele von Vermögensanlagen haben.

Beispiel: Durch CO2 intensive Industriesparten wird der Treibhauseffekt erhöht, die Erde erwärmt sich und es kommt durch steigende Meeresspiegel zu Überschwemmungen und anderorts zu Dürreperioden. Unternehmen, die in einem Überschwemmungsgebiet angesiedelt sind, werden wirtschaftliche Einbußen davontragen, genau wie landwirtschaftliche Betriebe in neu entstandenen Dürregebieten. Für Investoren macht sich der wirtschaftliche Schaden in ihrer Rendite bemerkbar.


Transitionsrisiken
Transitionsrisiken sind Risiken, die beim Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft entstehen und
zur Abwertung von Vermögenswerten führen.

Beispiel: Ein Automobilhersteller verschläft den Trend zu abgasärmeren Kraftfahrzeugen. Während die Autoindustrie als gesamtes immer schadstoffärmere Fahrzeuge produziert, ignoriert unser Hersteller diese Bewegung. Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, erlässt der Staat immer strengere Grenzwerte für Abgase. Der Automobilhersteller muss Geld investieren, um den Technologievorsprung der Konkurrenz wieder aufzuholen.

So wirkt sich beispielsweise der Klimawandel unmittelbar oder mittelbar auf nahezu alle Anlageobjekte aus, wobei die Risiken aber auch die Chancen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren höchst unterschiedlich sein können.


Rechts- und Reputationsrisiken
Durch zunehmende Nachhaltigkeitsrisiken steigen auch Rechts- und Reputationsrisiken für Unternehmen. Weltweit ist ein Anstieg an Gerichtsverfahren zu beobachten, in denen Geschädigte oder Aktivisten durch Klagen versuchen, eine Änderung des Verhaltens einzelner Wirtschaftstreibender oder von Behörden bzw. Regierungen herbeizuführen.

Beispiel: Klimaaktivisten unterstützen Anwohner eines Gewerbegebietes, in welchem ein Kohlekraftwerk betrieben wird, dabei, gegen das Betreiberunternehmen Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen, welche sich aus den negativen gesundheitlichen Folgen durch den Schadstoffausstoß ergeben können.

Daneben steigen auch Reputationsrisiken, wie z.B. Boykottaufrufe an KonsumentInnen, gewisse Produkte oder Dienstleistungen, die als klimaschädlich gelten oder auf Basis von Kinder- bzw. Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr zu kaufen. Reputationsrisiken können im Extremfall mittel- bis langfristig Geschäftsmodelle in Frage stellen.

Nachhaltigkeit als Bestandteil unseres Beratungsansatzes
Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, spielen eine immer größer werdende Rolle dabei, wenn es darum geht Veranlagungs- und Versicherungsprodukte auf ihre Risiken und Ertragschancen zu beurteilen.

Swiss Life Select verfolgt den Ansatz der breiten Risikostreuung, um Risiken abzuschwächen, aber auch potentielle Wachstumschancen ausreichend wahrnehmen zu können.

Durch ausreichende Diversifikation über Regionen, Märkte, Industrien und Anlageklassen, werden Risiken für Kunden mitigiert. Nachhaltigkeitsrisiken können damit nicht vollständig eliminiert, aber abgeschwächt werden.

Bereiche mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken werden identifiziert und im Anlageprozess berücksichtigt. Insbesondere werden von Swiss Life Select folgende Sparten und Industrien als mit Nachhaltigkeitsrisiken angesehen:

  • Rüstungsgüter, insbesondere geächtete Waffen
  • Tabakproduktion
  • Kohlewirtschaft
  • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):

           o Schutz der internationalen Menschenrechte

           o Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

           o Beseitigung von Zwangsarbeit

           o Abschaffung der Kinderarbeit

           o Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit

           o Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen

           o Förderung größeren Umweltbewusstseins

           o Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

           o Eintreten gegen alle Arten von Korruption

  • Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring nach dem Freedom House Index

Produkthersteller müssen mit in Kraft treten der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) angeben, ob ihre Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben (Art. 8 der Verordnung), ob mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt werden (Art. 9 der Verordnung) oder Nachhaltigkeitskriterien keine Berücksichtigung finden. Diese Informationen finden sich in den Kundeninformationsdokumenten. Sofern in diesen keine Kategorisierung vorgenommen wird, betrachtet Swiss Life Select das Produkt als ein Finanzprodukt, dass keine Rücksicht auf Nachhaltigkeitskriterien nimmt.

Da von Seiten der Produkthersteller (noch) nicht durchgängig negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angegeben werden, werden diese gem. Art 4 der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) nicht in die Anlageberatung bzw. im Anlageprozess einbezogen.

Select INVESTMENT Delegate Standard advised by FERI als Produkt iSd Art 8 Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088)

Mit der Delegate Standard advised by FERI Vermögensverwaltungslösung bietet Swiss Life Select auch ein Produkt an, welches gemäß der Offenlegungsverordnung als Art 8 Produkt zu klassifizieren ist. 

Bei dieser Vermögensverwaltungslösung werden potenzielle und eingesetzte Produkte, vor allem Investmentfonds und ETFs, regelmäßig anhand von festgelegten ökologischen und sozialen Merkmalen überprüft. Dabei wurden zum einen absolute Ausschlusskriterien definiert, wodurch Produkte ausgeschlossen sind, welche in Unternehmen investieren, deren Geschäftspraktiken ökologischen
und sozialen Faktoren zuwiderlaufen. Zum anderen wurden gewisse Schwellenwerte festgelegt die Produkte ausschließen, welche über ein definiertes Niveau hinaus in Sparten und Industrien investiert sind, die als nicht ökologisch oder sozial angesehen werden. Swiss Life Select strebt dabei übergreifend einen Mindestwert von zumindest 5% an nachhaltigen Investitionen an.   

Konkret wurden folgende ökologische und soziale Merkmale definiert:

  • Ausschluss von Unternehmen, die gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact verstoßen  
  • Ausschluss von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken 
  • Ausschluss von Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten im Bereich
    • Geächtete / kontroverse Waffen
    • Rüstungsgüter: max. Toleranz 10% des Umsatzes
    • Atomenergie (nukleare Versorger)
    • Atomenergie (Lieferanten) max. Toleranz 15% des Umsatzes
    • Tabak (Produzenten): max. Toleranz 5% des Umsatzes
    • Genetisch veränderte Organismen max. Toleranz 5% des Umsatzes
    • Thermalkohle max. Toleranz 30% des Umsatzes
  • Auswahl von Unternehmen mit bestem ESG-Rating je Sektor (Best-in-Class-Ansatz)  
  • Die Investition in Staatsanleihen erfolgt mehrheitlich in Anleihen „freier“ Staaten (nach dem Freedom House Index https://freedomhouse.org/reports)

Durch laufende Überprüfung anhand von MSCI bereitgestellten Daten wird sichergestellt, dass die Ausschlusskriterien bzw. Schwellenwerte im Portfolio nicht überschritten werden, bzw. werden bei (drohenden) Überschreitungen Anpassungen vorgenommen.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Aktuell wurden keine potenziell wesentlichen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit, Vermögensverwaltung oder auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens erkannt. Swiss Life Select analysiert aber im Rahmen seiner Risikomanagementstrategie laufend die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das eigene Geschäftsfeld, um gegebenenfalls auf auftretende Risiken angemessen reagieren zu können. 


Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf Vergütungsstruktur
Swiss Life Select arbeitet bei der Vermögensberatung und Versicherungsvermittlung mit selbstständigen Beratern zusammen, welche die Betreuung unserer Kunden übernehmen. Bei der Beratung steht das Interesse des Kunden im Mittelpunkt und es wird nach der individuell besten Lösung für jeden Kunden gesucht. Diesem Prinzip folgt auch unser internes Vergütungssystem, welches eine gleiche Vergütung für gleiche Produkte vorsieht, damit potentielle Interessenskonflikte vermieden können werden. Eine Unterscheidung in Vergütung hinsichtlich des Einsatzes von (besonders) nachhaltigen Produkten oder nicht nachhaltigen Produkten wird nicht getroffen.

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bietet die Finanzmarktaufsicht in ihrem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.