A Vorbemerkungen
B Allgemeines
C Haftung
D Datenschutz
E Allgemeine Kundeninformation gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
F Informationen gemäß Versicherungsvertriebsrichtlinie
G Standardinformationen nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
H Schlussbestimmungen

Verantwortliche Anbieterin dieses Kundenportals ist die Swiss Life Select Österreich GmbH (nachfolgend SLS). Unternehmensgegenstand von Swiss Life Select ist

- die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1
und § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018 nach Maßgabe der der Gesellschaft erteilten
Konzession gemäß WAG.

- die gewerbliche Vermögensberatung gemäß § 94 Z 75 GewO 1994 mit
Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der
Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

- die Versicherungsvermittlung gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 in der Form
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Weitere Informationen zu SLS können dem Impressum entnommen werden.

Das Kundenportal ermöglicht einen digitalen Zugang des Nutzers zu Informationen in den Bereichen Vermögen, Versicherung, Finanzierung und Vorsorge. Diese Informationen sind einerseits Ergebnisse aber auch wesentliche  Grundlage der Dienstleistungen die SLS gegenüber dem Nutzer (Kunden)  erbringt. Informationen (bspw. Details zu Versicherungsverträgen) können einerseits von SLS zur Verfügung gestellt oder vom Nutzer selbst  eingepflegt werden.

SLS verarbeitet die vom registrierten Nutzer zur Verfügung gestellten Daten entsprechend Ihres Unternehmensgegenstandes zur Durchführung  vorvertraglicher Maßnahmen und Bereitstellung unverbindlicher Services.

SLS vermittelt innerhalb des Kundenportals einen Kontoinformationsdienst. Der Nutzer hat also die Möglichkeit über das Kundenportal auf bestehenden Bankkonten zuzugreifen.

Bei Bedarf ermöglicht das Kundenportal eine direkte Kommunikation zwischen Nutzer und SLS (Berater) sowie dem Kundenservice.

Die Bereitstellung dieses Kundenportals stellt grundsätzlich weder eine Beratungsleistung noch ein konkretes Angebot im Rahmen einer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit dar. Die Nutzung kann insoweit eine individuelle und oftmals komplexe Beratungsleistung nicht ersetzen.

Das Kundenportal ist ein Service der SLS, mit dem Zweck Dienstleistungen für Kunden stets zu verbessern und insgesamt den Anforderungen der Informationsgesellschaft gerecht zu werden.

Auf Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen, die das Verhältnis zwischen dem Nutzer dieses Kundenportals und SLS als Anbieter dieses Kundenportals regeln, gewährt SLS ein nicht exklusives, nicht übertragbares und jederzeit widerrufbares Recht, auf dieses Kundenportal zuzugreifen und es zu nutzen.

Dieses Kundenportal darf nur genutzt werden, wenn man sich vorab mit wahrheitsgemäßen Daten anmeldet. Anmelden dürfen sich nur folgende, unbeschränkt geschäftsfähige Personen:

  • Volljährige (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften.
  • Juristische Personen und Personengesellschaften müssen sich durch eine vertretungsbefugte, natürliche Person anmelden.

Mit der Anmeldung und Nutzung des Kundenportals erkennt der Nutzer den Inhalt der Nutzungsbedingungen an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch SLS als Anbieter dieses Kundenportals.

Die Nutzung des Kundenportals ist grundsätzlich kostenlos. Im Zuge der Nutzung können jedoch Verbindungskosten von Seiten Dritter entstehen (wie Kosten des Netz- oder Mobilfunkanbieters für Internetzugang, Roaming, etc.). Diese Kosten hat ausschließlich der Nutzer zu tragen.

Die angebotene Nutzung dieses Kundenportals ist eine unverbindliche Serviceleistung von SLS, der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Leistung oder Vertragserfüllung. Insofern behält sich SLS das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Nutzungsmöglichkeiten des Nutzers zu begrenzen, abzuändern oder ganz zu beenden. Bei einer Begrenzung, Abänderung oder Beendigung der Nutzung wird der Nutzer von SLS in Kenntnis gesetzt. Die Nutzungsrechte an diesem Kundenportal enden automatisch, wenn der Nutzer sich nicht an die Nutzungsbestimmungen hält.

Um dieses Kundenportal aktuell zu halten, kann es erforderlich sein, jederzeit und ohne vorige Ankündigung Updates zu installieren oder sonstige Wartungsarbeiten vorzunehmen. Wenn und soweit es technisch erforderlich ist, kann es während der Installation von Updates oder sonstigen Wartungsarbeiten zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten des Kundenportals kommen. Eine vollständige, vorübergehende Deaktivierung des Kundenportals kann erforderlich sein. Für die - aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten - beim Nutzer verursachten Schäden, insbesondere verspätet zugehende Erklärungen, trägt SLS keine Verantwortung.

Werden SLS Sicherheitsbedenken zur Kenntnis gebracht, behält sich SLS das Recht vor, das Kundenportal unverzüglich sowie ohne eine vorherige Ankündigung und auf unbestimmte Zeit zu deaktivieren oder vollständig abzuschalten. Sicherheitsbedenken liegen bereits dann vor, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Schädigung oder auch nur vorübergehende Beeinträchtigung der gesamten IT-Infrastruktur oder Teilen hiervon sowie sämtlicher Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung oder Teilen hiervon einschließlich sämtlicher Kommunikationsnetze oder Teilen hiervon von SLS oder einem mit SLS verbundenen Unternehmen oder dem Nutzer bestehen. Dies gilt insbesondere bei einem möglichen Befall durch Viren, Trojaner oder sonstiger Schadsoftware und / oder technischer Manipulation der Hard- oder Software oder Teilen hiervon durch Dritte.

Inhalte und Struktur des Kundenportals wie Texte, Grafik, Logos, Bilder usw. und das Kundenportal selbst sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Texten bzw. Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung durch SLS. Es ist untersagt, die dem Kundenportal zugrundeliegende Software sowie den Quellcode zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, in eigene Computerprogramme einzubringen oder mit ihnen zusammenzusetzten, sie zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen und/oder zu vertreiben. Ebenso ist es untersagt, Data Mining, Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einzusetzen und/oder dieses Kundenportal für illegale Zwecke zu nutzen. Bei der Feststellung eines Missbrauchs wird der Nutzer-Account durch SLS gesperrt.

Verträge (Versicherungsverträge, Finanzierungsverträge, etc.) werden aufgrund einer manuellen Erfassung oder Änderung von Vertragsdaten im Kundenportal durch den Nutzen jedenfalls nicht geändert, aufgehoben, neu abgeschlossen oder auf ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft.

Auch findet mit der Anmeldung keine automatische Bestandsübertragung der Versicherungen auf SLS als Anbieter dieses Kundenportals statt.

Das Kundenportal ist eine digitale Informations- und Kommunikationsplattform für Ihre Nutzer, sämtliche Kommunikation hinsichtlich dieses Kundenportals erfolgt daher ausschließlich digital. Der Nutzer erklärt sich aufgrund der Nutzung mit einer digitalen Kontaktaufnahme und Kommunikation einverstanden: Mit der Anmeldung erkennt der Nutzer an, dass alle für die Nutzung des Kundenportals relevanten Informationen, Mitteilungen oder sonstige Erklärungen mithilfe des Kundenportals und/oder seine E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Ausgenommen davon sind Vertragsunterlagen, die aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Papierform zu übergeben sind, soweit der Nutzer nicht einer elektronischen Übermittlung zustimmt hat.

Soweit der Nutzer im Zuge des Direktmarketings im Sinne des § 107 (1a) /2 Telekommunikationsgesetz (via Kundenportal, E-Mail-Adresse oder telefonisch) durch SLS und ihre Berater kontaktiert wird, steht dem Kunden die Möglichkeit offen, sich von Newslettern abzumelden, bzw. die weitere Kontaktaufnahme zu Zwecken des Direktmarketings zu untersagen (Kontaktmöglichkeit: datenschutz@swisslife-select.at).

Der Nutzer dieses Kundenportals verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Insoweit hat der Nutzer darauf zu achten, dass der Benutzername und das Passwort für die Benutzung des Kundenportals Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Fälle von Missbrauch und unbefugtem Zugriff auf die Zugangsdaten sind SLS als Anbieter dieses Kundenportals unverzüglich unter filip@swisslife-select.at zu melden.

Das Dokumentenarchiv des Kundenportals ermöglicht es, Dokumente zu digitalisieren und zentral auf einem SLS-Server zu speichern. Durch das Hochladen gestattet der Nutzer der SLS, die hochgeladenen Dokumenten auf dem SLS-Server zum Abruf durch den Nutzer bereitzuhalten soweit und solange dies erforderlich ist.

Hochgeladene Dokumente dienen der Übersicht des Kunden und finden keine automatische Berücksichtigung in Beratungsgesprächen.

Die Nutzung des Kundenportals erfolgt auf eigenes Risiko. Insoweit trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung, die sich aus dem Zugang zu oder der Benutzung des Kundenportals und/oder des Inhalts ergibt.

SLS übernimmt weder die Haftung für Schäden die aufgrund von Mängel betreffend die Verfügbarkeit des Kunden-Portals noch Mängel betreffend die Verfügbarkeit und Korrektheit einzelner Inhalte des Kundenportals eintreten.

Bei Nutzung des Kundenportals ist es möglich, dass gleichzeitig auch Dienste Dritter wie z.B. des Netz- oder Mobilfunkanbieters oder Zahlungsdiensteanbieters in Anspruch genommen werden. Insoweit unterliegt die Nutzung dieser Dienste den Nutzungsbedingungen der Dritten. Für eine Verfügbarkeit dieser Dienste sowie deren Funktionalität und Sicherheit wird keine Haftung übernommen.

Die Speicherung und Darstellung von Vertragsdokumenten und Urkunden im Kundenportal ersetzt nicht die den Nutzer treffende Obliegenheit, bestehende Originalunterlagen bzw. Urkunden (dies betrifft Papier-Dokumente, aber auch digitale Dokumente mit elektronischer Signatur) weiterhin selbst aufzubewahren. SLS haftet daher nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Unterlagen im Vertrauen auf die Zugriffsmöglichkeit in dem Kundenportal nicht auch außerhalb des Kundenportals aufbewahrt wurden. Insbesondere wird keine Haftung für die Richtigkeit der manuell vom Nutzer eingegeben Daten übernommen.

SLS kann dem Nutzer Daten zu Versicherungsverträgen mit Hilfe des Österreichischen Maklerdatensatzes (OMDS) anzeigen. Aktuelle Depotstände werden von den jeweiligen Depotbanken geliefert. SLS trägt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten Dritter (Versicherer, Depotbanken oder sonstige Datenlieferanten).

Für die Bestimmung eines Anlegerprofils kann SLS nur jene Daten und Informationen berücksichtigen, die der Nutzer im Zuge einer Risikoprofilierung angibt und bestätigt. Sonstige, im Kundenportal ersichtliche Informationen finden keine Berücksichtigung.

Swiss Life Select vermittelt, bietet jedoch selbst weder einen Kontoinformationsdienst noch einen Zahlungsauslösedienst im Sinne des Zahlungsdienstegesetz an. In diesem Fall schließt der Nutzer eine gesonderte Vereinbarung direkt mit einem solchen Dienstleister ab. Ansprüche des Nutzers sind daher ausschließlich gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen.

Das Kundenportal kann Verweise auf andere Websites (Links) enthalten. SLS ist für die Inhalte der Websites nicht verantwortlich, die über derartige Verweise erreicht werden können und übernimmt keine Haftung.

Eine Nutzung des Kundenportals erfolgt unter vorheriger Kenntnisnahme der Bestimmungen und Informationen zum Datenschutz. Diese finden sich hier.

Der Nutzer hat jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Möglichkeit seinen Kundenportal-Account zu löschen. Die Löschung kann via E-Mail an filip@swisslife-select.at beantragt werden.

Bei der Löschung Ihres Kundenportal-Accounts werden sowohl Ihre personenbezogenen als auch nicht personenbezogenen Daten vollständig in dem System gelöscht. Die Löschung des Kundenportal-Accounts ist nicht gleichzusetzen mit der Löschung der Geschäftsbeziehung zu Swiss Life Select oder den dort gespeicherten Daten.

Sollten nicht nur eine Löschung der Daten im Kundenportal, sondern auch bei Swiss Life Select gewünscht werden, kann dies schriftlich per E-Mail (datenschutz@swisslife-select.at) oder per Post (Swiss Life Select Österreich GmbH, Datenschutzbeauftragter, Wiedner Hauptstraße 120-124, 2. Stock, 1050 Wien) mitgeteilt werden.

Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Bankkonten einzubinden. Die aktuellsten Transaktionen werden nur manuell durch das Aktivieren und Passworteingabe des Nutzers abgerufen. Automatisch passiert das noch nicht. Dabei werden Ihre Daten durch Einsatz moderner Technik hochverschlüsselt und sind für uns nicht einsehbar.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich innerhalb der europäischen Union gespeichert und durch umfangreiche technische und organisatorische Schutzvorkehrungen gegen Zugriffe Dritter geschützt. Ein Zugriff auf diese Daten/den Nutzer-Account ist erst nach Eingabe des hierfür festgelegten, frei wählbaren Passwortes möglich, welches SLS nicht bekannt ist.

Das Dokumentenarchiv bietet die Möglichkeit, digitalen Dokumente (z. B. Verträge) zentral zu speichern. Wenn diese Funktion genutzt wird, werden die Dokumente an Server übertragen, dort zunächst und schließlich verschlüsselt gespeichert. Sicherheit und Vertraulichkeit der Dokumente steht an oberster Stelle.

SLS ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten stets bemüht, unabhängig davon ob die Daten vom Nutzer selbst oder von Dritten (wie Versicherer, Depotbanken, Datenlieferanten, etc.) zur Verfügung gestellt werden. Erkannte Mängel betreffend Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten (bspw. zu Versicherungspolizzen) können an filip@swisslife-select.at gemeldet werden.

Der Nutzer hat jede Art der Nutzung zu unterlassen, die von strafrechtlicher und/oder schadenersatzrechtlicher Relevanz ist. Die zulässige Nutzung der Swiss Life Select IT-Infrastruktur beschränkt sich auf jene Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem mit Swiss Life Select bestehenden Vertragsverhältnis stehen.

Das wissentliche und vorsätzliche Verarbeiten, Abrufen oder Verwenden von unerlaubten und gesetzwidrigen Inhalten, sowie von Inhalten und Informationen, welche die Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur oder das Ansehen und Fortkommen von Swiss Life Select und dem seiner Vertragspartner gefährden, ist verboten. Hierzu zählen insbesondere jugendgefährdende, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte, Computerviren, Kettenbriefe und jede Art der Verwendung der IT-Infrastruktur in der Absicht, Swiss Life Select oder Dritten Schaden zu zufügen.

A)   Information gemäß WAG 2018

 

a)  Die Swiss Life Select Österreich GmbH (in Folge Swiss Life Select), Wiedner Hauptstraße 120-124/2. OG, 1050 Wien, eingetragen im Firmenbuch unter FN 35682z beim Handelsgericht Wien, Homepage: www.swisslife-select.at ist eine konzessionierte Wertpapierfirma im Sinne des § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und verfügt über das Gewerbe des Gewerblichen Vermögensberaters, einschließlich der Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten und das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

b)  Swiss Life Select verfügt über eine Konzession für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG 2018, welche die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente und die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten eine oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, umfasst.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde und hat diese ihren Sitz in 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at). Swiss Life Select ist gemäß § 73 WAG 2018 Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung (www.aew.at).

c)   Swiss Life Select erbringt die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich durch qualifizierte Berater, die entweder als vertraglich gebundene Vermittler (VGV) oder als Wertpapiervermittler (WPV) auftreten; diese Berater sind in einem öffentlichen Register der FMA eingetragen und können unter der Homepage www.fma.gv.at abgefragt werden.

d)  Bei Swiss Life Select werden sämtliche Kunden als Privatkunden im Sinne des WAG 2018 eingestuft, sodass das höchste gesetzliche Kundenschutzniveau zur Anwendung kommt.

e)  Allgemeine Informationen über die Dienstleistungs- und Produktpalette von Swiss Life Select entnehmen Sie bitte der Homepage: www.swisslife-select.at. Kundenaufträge werden von Swiss Life Select-Beratern ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Eine telefonische Auftragserteilung ist ausgeschlossen. Auf schriftliches Verlangen werden dem Kunden Informationen, die sich auf der Homepage befinden, auch in Papierform mitgeteilt.

f)    Die Swiss Life Select Österreich GmbH ist eine Wertpapierfirma, welche Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen gegenüber Kunden erbringt. Swiss Life Select erbringt keine Dienstleistungen im Sinne des § 58 WAG 2018, die ausschließlich in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen. Swiss Life Select ist weder Produktgeber (hat somit keine eigenen Produkte und vermittelt ausschließlich Produkte externer Produktgesellschaften), noch erbringt Swiss Life Select Kommissionsgeschäfte, Eigenhandels- oder sonstige Bankdienstleistungen. Es werden jedoch Produkte des Swiss Life-Konzerns angeboten. Swiss Life Select nimmt nur Aufträge von Kunden an und übermittelt diese zur Ausführung an eine dazu befugte Ausführungsstelle (Produktgeber / Depotbank / Kommissionshändler). Swiss Life Select fühlt sich zu einer sorgfältigen Auswahl der Ausführungsstellen verpflichtet, um den Kundeninteressen bestmöglich gerecht zu werden. Swiss Life Select ist bemüht die Aufträge, nach EDV-mäßiger Erfassung und Bearbeitung, unverzüglich weiter zu leiten. Sollte eine Beratung und/oder Vermittlung auf Wunsch des Kunden außerhalb der Büroräumlichkeiten erfolgen, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass eine Weiterleitung mehr als einen Werktag in Anspruch nehmen kann. Die Ausführungsstellen sind verpflichtet eine eigene Durchführungspolitik zu betreiben, die den Kriterien des § 62 ff WAG 2018 gerecht wird, wobei nach dem bestmöglichen Ergebnis für die Kunden im Hinblick auf den Gesamtpreis getrachtet wird. Die Ausführungsstellen sind zur regelmäßigen Überprüfung der eigenen Ausführungspolitik im Hinblick auf die gesetzgeberischen Kriterien für die bestmögliche Ausführung verpflichtet. Swiss Life Select wird auf schriftliche Kundenanfrage die jeweiligen Ausführungsstellen zum Nachweis auffordern, dass der Auftrag im Einklang mit der Durchführungspolitik der Ausführungsstelle abgewickelt wurde.

g)  Swiss Life Select und die Swiss Life Select-Berater halten zu keinem Zeitpunkt Finanzinstrumente oder Gelder seiner/ihrer Kunden und sind nicht berechtigt Kundengelder entgegenzunehmen.

h)  Swiss Life Select hat entsprechende Vorkehrungen getroffen, um Interessenskonflikte zu vermeiden, die zwischen Swiss Life Select relevanten Personen, vertraglich gebundenen Vermittlern und/oder Wertpapiervermittlern einerseits und dem Kunden andererseits auftreten können. Ebenso hat Swiss Life Select Österreich GmbH Vorkehrungen getroffen, um horizontale Interessenskonflikte (Interessenskonflikte zwischen den Kunden) zu vermeiden. Die Swiss Life Select Österreich GmbH ist eine Wertpapierfirma, die keine Finanzinstrumente emittiert und sohin nur als Berater und Vermittler auftritt. Swiss Life Select trifft weiters organisatorische Vorkehrungen, um potentielle Interessenskonflikte zu vermeiden. Dies wird etwa dadurch gewährleistet, dass die Vertriebsorganisation von Swiss Life Select so ausgerichtet ist, dass der Kunde keine Nachteile erleiden kann, die Swiss Life Select zum Vorteil gereichen. Weiters ist die Geschäftspolitik von Swiss Life Select so ausgerichtet, dass kein Interesse an einer Dienstleistung oder einem Geschäft besteht, das nicht mit den Interessen des Kunden übereinstimmt. Swiss Life Select ist bestrebt keine finanziellen oder sonstigen Anreize zu schaffen, die die Interessen eines bestimmten Kunden oder einer bestimmten Gruppe von Kunden über die Interessen von anderen Kunden stellen. Soweit trotz dieser Vorkehrungen und Geschäftspolitik tatsächliche oder potentielle Interessenskonflikte verbleiben, werden diese von Swiss Life Select offengelegt. Die Swiss Life Select-Berater erhalten grundsätzlich für gleichartige Produkte Vergütungen in gleicher Höhe. Davon ausgenommen ist die Vergütung für die Vermittlung von Investmentfonds, bei welchen der Berater einen prozentuellen Anteil am Ausgabeaufschlag des jeweiligen Fonds erhält. Dieser Ausgabeaufschlag ist für jeden einzelnen Investmentfonds entsprechend ausgewiesen. Das im Ausgabepreis enthaltene Leistungsentgelt dient auch dazu, die Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Kunden zu ermöglichen oder für den Kunden auf Anfrage Informationen bereit zu stellen, dies grundsätzlich unabhängig von einem konkreten Geschäftsabschluss. Zahlungen werden von den Produktpartnern zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Dienstleistung (z.B. Vor-Ort-Verfügbarkeit) gegenüber dem Kunden im Sinne des § 52 WAG 2018 geleistet. Die Höhe der Zahlungen der Produktpartner an Swiss Life Select ist regelmäßig vom Volumen der Kundenaufträge abhängig, wobei die jeweiligen Sätze den Marktgegebenheiten unterliegen und auch wegen der Periodenbezogenheit nicht bzw. nur bedingt auf den einzelnen Vertrag herunter gerechnet werden können. Swiss Life Select erhält rund ein bis zwei Drittel der im KID ausgewiesenen Managementfee. Die jährliche Kostenaufstellung dieser nachlaufenden Kosten erhalten Sie jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres.

i)    Eine „Anlageberatung“ ist gekennzeichnet durch das individuelle Erstellen und persönliche Empfehlen von Anlagevorschlägen, die auf ihr persönliches Anlegerprofil abgestimmt und für sie geeignet sind. Eine Geeignetheit liegt dann vor, wenn der Anlagevorschlag ihren Anlagezielen, ihren finanziellen Verhältnissen (Risikotragfähigkeit) und ihrer Risikotoleranz (Risikobereitschaft) entspricht.
Ein „Beratungsfreies Geschäft“ ist die Durchführung von Wertpapieraufträgen, denen keine persönliche Empfehlung eines Swiss Life Select-Beraters (im Rahmen einer Anlageberatung) zugrunde liegt. Die Veranlagung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf ihren Kundenwunsch. Swiss Life Select beurteilt lediglich, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um die Risiken im Zusammenhang mit der von Ihnen gewünschten Veranlagung (Wertpapiere) zu verstehen (Angemessenheitsprüfung). Es erfolgt jedoch keine Prüfung, ob die gewünschte Veranlagung ihren Anlagezielen, ihren finanziellen Verhältnissen und ihrer Risikotoleranz entspricht (Geeignetheitsprüfung).

j)    Swiss Life Select erhält ausschließlich im Falle eines Vertragsabschlusses mit der jeweiligen Produktgesellschaft eine Provision. Swiss Life Select stellt dem Kunden im Zuge der Beratung detailliertere Angaben zu den Grundlagen der Berechnung der von den Produktpartnern vergüteten Leistungsentgelte zur Verfügung. Dem Kunden können für die Lagerung und Depotführung von der Depotbank gesondert Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen der Depotstelle, welche bei dieser zu erfragen sind, sowie nach der Vereinbarung mit dem Kunden.

 

Darüber hinaus hat der Kunde -  unabhängig von einer zustande gekommenen Vermittlung - weder für die Beratung noch die Vermittlung ein gesondertes Beratungsentgelt o.ä. an Swiss Life Select zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind

 

-       Veranlagungen in die Veranlagungsstrategie „Swiss Life Select Individual“

-       eine vom Kunden gesondert zu beauftragende und vom Berater zu erstellende „Persönliche Finanzstrategie“ (PFS), welche eine von einer produktspezifischen Beratung und/oder Vermittlung gesonderte Dienstleistung darstellt und für die der Berater ein gesondertes Entgelt in Rechnung stellt.

-       Beratungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), sofern dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

B) Aufklärung über Risiken

Swiss Life Select kommt dieser Informationspflicht im Zuge einer Beratung und/oder Vermittlung eines Produktes ergänzend zum Kundengespräch durch ein Beratungsprotokoll nach, in der die produktspezifischen Risiken festgehalten werden. Das Beratungsprotokoll ist zwingender Bestandteil der Beratung und/oder Vermittlung. Der Inhalt des Beratungsprotokolls wird vom Kunden durch Unterschrift zur Kenntnis genommen.

Die nachstehenden Hinweise sollen als Basisinformation für Ihre Vermögensanlage in Instrumenten des Geld- und Kapitalmarkts dienen, um das eigene Anlagerisiko zu erkennen und abzugrenzen.

 

Die Finanzinstrumente sind so ausgestaltet und werden derart vertrieben, dass sie den Bedürfnissen eines bestimmten Zielmarktes von Endkunden innerhalb der jeweiligen Kundengattung entsprechen. Dies wird im Rahmen der entsprechenden Wertpapierdienstleistung berücksichtigt.

 

Unter Risiko ist das Nichterreichen einer erwarteten Rendite des eingesetzten Kapitals und/oder der Verlust des eingesetzten Kapitals bis zu dessen Totalverlust zu verstehen. Diesem Risiko können je nach Ausgestaltung des Produkts unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen – abhängig vom Produkt, von den Märkten oder dem Emittenten. Nicht immer sind diese Risiken vorweg absehbar, sodass die nachfolgende Darstellung insofern auch nicht als abschließend betrachtet werden darf.

 

Jedenfalls immer vom Einzelfall abhängig ist das sich aus der Bonität des Emittenten eines Produkts ergebende Risiko, auf das der Anleger daher besonderes Augenmerk legen muss.

 

Die Beschreibung der Anlageprodukte orientiert sich an den üblichen Produktmerkmalen. Entscheidend ist aber immer die Ausgestaltung des konkreten Produkts. Die vorliegende Beschreibung kann daher die eingehende Prüfung des konkreten Produkts durch den Anleger nicht ersetzen.

 

Grundsätzlich ist bei Veranlagungen in Wertpapieren zu beachten:

 

-       Bei jeder Veranlagung hängt der mögliche Ertrag direkt vom Risiko ab. Je höher der mögliche Ertrag ist, desto höher wird das Risiko sein.

-       Auch irrationale Faktoren (Stimmungen, Meinungen, Erwartungen, Gerüchte) können die Kursentwicklung und damit den Ertrag Ihrer Investition beeinflussen.

-       Durch die Veranlagung in mehrere verschiedene Wertpapiere kann das Risiko der gesamten Veranlagung vermindert werden (Prinzip der Risikostreuung).

–       Jeder Kunde ist für die richtige Versteuerung seiner Veranlagung selbst verantwortlich.

 

    Allgemeine Veranlagungsrisiken

Währungsrisiko

Wird ein Fremdwährungsgeschäft gewählt, so hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung dieses Geschäfts nicht nur von der lokalen Rendite des Wertpapiers im ausländischen Markt, sondern auch stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung im Bezug zur Basiswährung des Investors (z. B. Euro) ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern.

Transferrisiko

Bei Geschäften mit Auslandsbezug (z. B. ausländischer Schuldner) besteht – abhängig vom jeweiligen Land – das zusätzliche Risiko, dass durch politische oder devisenrechtliche Maßnahmen eine Realisierung des Investments verhindert oder erschwert wird. Weiters können Probleme bei der Abwicklung einer Order entstehen. Bei Fremdwährungsgeschäften können derartige Maßnahmen auch dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar ist.

Länderrisiko

Das Länderrisiko ist das Bonitätsrisiko eines Staats. Stellt der betreffende Staat ein politisches oder wirtschaftliches Risiko dar, so kann dies negative Auswirkungen auf alle in diesem Staat ansässigen Partner haben.

Liquiditätsrisiko

Die Möglichkeit, ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen zu kaufen, zu verkaufen bzw. glattzustellen, wird Handelbarkeit (= Liquidität) genannt. Von einem liquiden Markt kann dann gesprochen werden, wenn ein Anleger seine Wertpapiere handeln kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Auftrag (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt und nicht oder nur auf einem deutlich geänderten Kursniveau abgewickelt werden kann.

Bonitätsrisiko

Unter Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners, d. h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen wie Dividendenzahlung, Zinszahlung, Tilgung etc. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Dieses Risiko kann mit Hilfe des sogenannten „Ratings“ eingeschätzt werden. Ein Rating ist eine Bewertungsskala für die Beurteilung der Bonität von Emittenten. Das Rating wird von Ratingagenturen aufgestellt, wobei insbesondere das Bonitäts- und Länderrisiko abgeschätzt wird. Die Ratingskala reicht von „AAA“ (beste Bonität) bis „D“ (schlechteste Bonität).

Bindefrist – Verfügbarkeit/Belastung bei vorzeitiger Beendigung

Finanzprodukte können mit einer Bindefrist (eingegangene Vertragslaufzeit) verbunden sein, sodass für diesen Zeitraum das investierte Kapital nicht zur Verfügung steht. Fondsanteile können meist jederzeit zum Rücknahmewert zurückgegeben werden (Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kundeninformationsdokument/Prospekt/Rechenschaftsbericht). Trotz der meist jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sind Anleihen/Aktien/Investmentfonds/etc.  Anlageprodukte, die typischerweise nur über einen längeren Anlagezeitraum wirtschaftlich sinnvoll sind. Ein (vorzeitiger) Verkauf des Investments kann unter Umständen nur eingeschränkt möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Jeder (vorzeitige) Verkauf erfolgt zum aktuellen Rücknahmewert und kann somit zu einem Kapitalverlust führen. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des Fonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden.

Zinsrisiko (oder Zinsänderungsrisiko)

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ein steigendes Marktzinsniveau führt während der Laufzeit von fixverzinsten Anleihen zu Kursverlusten, ein fallendes Marktzinsniveau führt zu Kursgewinnen.

Kursrisiko

Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner lnvestments. Das Kursrisiko kann bei Verpflichtungsgeschäften (z. B. Devisentermingeschäften, Futures, Schreiben von Optionen) eine Besicherung (Margin) notwendig machen bzw. deren Betrag erhöhen, d. h. Liquidität binden.

Risiko des Totalverlusts

Unter dem Risiko des Totalverlusts versteht man das Risiko, dass ein Investment wertlos werden kann, z. B. aufgrund seiner Konstruktion als befristetes Recht. Ein Totalverlust kann insbesondere dann eintreten, wenn der Emittent eines Wertpapiers aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (Insolvenz). Das Risiko eines Totalverlustes besteht zudem, wenn Emittenten von Wertpapieren in eine finanzielle Schieflage geraten und die für den Emittenten zuständige Abwicklungsbehörde Abwicklungsinstrumente anwendet, zB Aktien von Anteilseignern löscht oder das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-In) auf unbesicherte Anleihen anwendet, wodurch es zu einer gänzlichen Herabschreibung des Nennwertes der Anleihen kommen kann.

Ordererteilung

Kauf- oder Verkaufsaufträge an die Bank (Ordererteilung) müssen zumindest beinhalten, welches Investment in welcher Stückzahl/Nominale zu welchem Preis über welchen Zeitraum zu kaufen/verkaufen ist.

-          Preislimit

Mit dem Orderzusatz „bestens“ (ohne Preislimit) akzeptieren Sie jeden möglichen Kurs; dadurch bleibt ein erforderlicher Kapitaleinsatz/Verkaufserlös ungewiss.

Mit einem Kauflimit können Sie den Kaufpreis einer Börsenorder und damit den Kapitaleinsatz begrenzen; Käufe über dem Preislimit werden nicht durchgeführt.

Mit einem Verkaufslimit legen Sie den geringsten für Sie akzeptablen Verkaufspreis fest; Verkäufe unter dem Preislimit werden nicht durchgeführt.

Achtung: Eine Stop-Market Order wird erst aktiviert, wenn der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht. Die Order ist ab ihrer Aktivierung als „bestens Order“, also ohne Limit, gültig. Der tatsächlich erzielte Preis kann daher erheblich vom gewählten Stop-Limit abweichen, insbesondere bei marktengen Titeln.

-          Zeitlimit

Sie können die Gültigkeit Ihrer Order mit einem zeitlichen Limit begrenzen. Die Gültigkeit von Orders ohne Zeitlimit richtet sich nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Börseplatzes.

Garantien

Der Begriff Garantie kann in verschiedenen Bedeutungen verwendet werden. Einerseits wird darunter die Zusage eines vom Emittenten verschiedenen Dritten verstanden, mit der der Dritte die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Emittenten sicherstellt. Andererseits kann es sich um die Zusage des Emittenten selbst handeln, eine bestimmte Leistung unabhängig von der Entwicklung bestimmter Indikatoren, die an sich für die Höhe der Verpflichtung des Emittenten ausschlaggebend wären, zu erbringen. Garantien können sich auch auf verschiedenste andere Umstände beziehen.

Kapitalgarantien haben üblicherweise nur zu Laufzeitende (Tilgung) Gültigkeit, weshalb während der Laufzeit durchaus Kursschwankungen (Kursverluste) auftreten können. Die Qualität einer Kapitalgarantie ist wesentlich von der Bonität des Garantiegebers abhängig.

Steuerliche Aspekte

Zur Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf die persönliche Steuersituation des Kunden empfehlen wir allenfalls einen Steuerberater zu befragen.

-          Besteuerung von Wertpapiererträgen

Einkünfte aus Kapitalvermögen, das sind Zinsen aus Anleihen, Ausschüttungen von Investmentfonds, Dividenden aus Aktien, realisierte Wertsteigerung aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivate, werden mit einer Kapitalertragsteuer von 27,5 % belastet. Ausschlaggebend für die Besteuerung von realisierten Kursgewinnen ist der Zeitpunkt der Anschaffung (sogenannter Neubestand: Kauf Anleihen, Zertifikate ab 1.4.2012 und Aktien, Investmentfonds ab 1.1.2011). Alle vorher erworbenen Wertpapiere (sogenannter Altbestand) sind von einer Kursgewinnbesteuerung ausgenommen.

2.    Anleihen

Definition: Anleihen (= Schuldverschreibungen, Renten) sind Wertpapiere, in denen sich der Aussteller (= Schuldner, Emittent) dem Inhaber (= Gläubiger, Käufer) gegenüber zur Verzinsung des erhaltenen Kapitals und zu dessen Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet. Anleihen werden über eine Börse oder außerbörslich gehandelt. Im letztgenannten Fall geben Banken auf Anfrage Kauf und Verkaufskurse bekannt.

Ertrag: Der Ertrag einer Anleihe setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis bei Verkauf/Tilgung.

Der Ertrag kann daher nur für den Fall im Vorhinein angegeben werden, dass die Anleihe bis zur Tilgung gehalten wird. Bei variabler Verzinsung der Anleihe ist vorweg keine Ertragsangabe möglich. Als Vergleichs-/Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet, die nach international üblichen Maßstäben berechnet wird. Bietet eine Anleihe eine deutlich über Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegende Rendite, müssen dafür besondere Gründe vorliegen, z. B. ein erhöhtes Bonitätsrisiko.

Bei Verkauf vor Tilgung ist der erzielbare Verkaufspreis ungewiss, der Ertrag kann daher höher oder niedriger als die ursprünglich berechnete Rendite sein. Bei der Berechnung des Ertrags ist auch die Spesenbelastung zu berücksichtigen.

Bonitätsrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann, zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit. In Ihrer Anlageentscheidung müssen Sie daher die Bonität des Schuldners berücksichtigen. Ein Hinweis zur Beurteilung der Bonität des Schuldners kann das sogenannte Rating (= Bonitätsbeurteilung des Schuldners) durch eine unabhängige Rating-Agentur sein. Das Rating „AAA“ bzw. „Aaa“ bedeutet beste Bonität (z. B. Österreichische Bundesanleihen); je schlechter das Rating (z. B. B- oder C-Rating), desto höher ist das Bonitätsrisiko – desto höher ist wahrscheinlich auch die Verzinsung (Risikoprämie) des Wertpapiers auf Kosten eines erhöhten Ausfallsrisikos (Bonitätsrisikos) des Schuldners. Anlagen mit einem vergleichbaren Rating BBB oder besser werden als „Investment Grade“ bezeichnet.

Kursrisiko: Wird die Anleihe bis zum Laufzeitende gehalten, erhalten Sie bei Tilgung den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Beachten Sie in diesem Zusammenhang – soweit in den Emissionsbedingungen vorgegeben – das Risiko einer vorzeitigen Kündigung durch den Emittenten.

Bei Verkauf vor Laufzeitende erhalten Sie den Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage, die unter anderem vom aktuellen Zinsniveau abhängen. Beispielsweise wird bei festverzinslichen Anleihen der Kurs fallen, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten steigen, umgekehrt wird die Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten sinken.

Auch eine Veränderung der Schuldnerbonität kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben.

Bei variabel verzinsten Anleihen ist bei einer flacher werdenden bzw. flachen Zinskurve das Kursrisiko bei Anleihen, deren Verzinsung an die Kapitalmarktzinsen angepasst wird, deutlich höher als bei Anleihen, deren Verzinsung von der Höhe der Geldmarktzinsen abhängt.

Das Ausmaß der Kursänderung einer Anleihe in Reaktion auf eine Änderung des Zinsniveaus wird mit der Kennzahl „Duration“ beschrieben. Die Duration ist abhängig von der Restlaufzeit der Anleihe. Je größer die Duration ist, desto stärker wirken sich Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus auf den Kurs aus, und zwar sowohl im positiven als auch im negativen Sinn.

Liquiditätsrisiko: Die Handelbarkeit von Anleihen kann von verschiedenen Faktoren abhängen, z. B. Emissionsvolumen, Restlaufzeit, Börseusancen, Marktsituation. Eine Anleihe kann auch nur schwer oder gar nicht veräußerbar sein und müsste in diesem Fall bis zur Tilgung gehalten werden.

Anleihehandel: Anleihen werden über eine Börse oder außerbörslich gehandelt. Ihre Bank kann Ihnen in der Regel bei bestimmten Anleihen auf Anfrage einen Kauf- und Verkaufskurs bekannt geben. Es besteht aber kein Anspruch auf Handelbarkeit.

Bei Anleihen, die auch an der Börse gehandelt werden, können die Kurse, die sich an der Börse bilden, von außerbörslichen Preisen erheblich abweichen. Durch einen Limitzusatz ist das Risiko schwachen Handels begrenzbar.

Weitere Informationen über spezielle Anleihen (Ergänzungskapital-Anleihen, nachrangige Kapitalanleihen, Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen) werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

3.    Aktien

Definition: Aktien sind Wertpapiere, welche die Beteiligung an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft) verbriefen. Die wesentlichsten Rechte des Aktionärs sind die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens und das Stimmrecht in der Hauptversammlung (Ausnahme: Vorzugsaktien).

Ertrag: Der Ertrag von Aktienveranlagungen setzt sich aus Dividendenzahlungen und Kursgewinnen/-verlusten der Aktie zusammen und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Die Dividende ist der über Beschluss der Hauptversammlung ausgeschüttete Gewinn des Unternehmens. Die Höhe der Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag pro Aktie oder in Prozent des Nominales angegeben. Der aus der Dividende erzielte Ertrag, bezogen auf den Aktienkurs, wird Dividendenrendite genannt. Diese wird im Regelfall wesentlich unter der in Prozent angegebenen Dividende liegen.

Der wesentlichere Teil der Erträge aus Aktienveranlagungen ergibt sich regelmäßig aus der Wert-/Kursentwicklung der Aktie (siehe Kursrisiko).

Kursrisiko: Die Aktie ist ein Wertpapier, das in den meisten Fällen an einer Börse gehandelt wird. In der Regel wird täglich nach Angebot und Nachfrage ein Kurs festgestellt. Aktienveranlagungen können zu deutlichen Verlusten führen.

Im Allgemeinen orientiert sich der Kurs einer Aktie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie an den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Auch irrationale Faktoren (Stimmungen, Meinungen) können die Kursentwicklung und damit den Ertrag der Investition beeinflussen.

Bonitätsrisiko: Als Aktionär sind Sie an einem Unternehmen beteiligt. Insbesondere durch dessen Insolvenz kann Ihre Beteiligung wertlos werden.

Liquiditätsrisiko: Die Handelbarkeit kann bei marktengen Titeln (insbesondere Notierungen an ungeregelten Märkten, OTC-Handel) problematisch sein. Auch bei der Notierung einer Aktie an mehreren Börsen kann es zu Unterschieden bei der Handelbarkeit an den verschiedenen internationalen Börsen kommen (z. B. Notierung einer amerikanischen Aktie in Frankfurt).

Aktienhandel: Aktien werden über eine Börse, fallweise außerbörslich gehandelt. Bei einem Handel über eine Börse müssen die jeweiligen Börseusancen (Schlusseinheiten, Orderarten, Valutaregelungen etc.) beachtet werden. Notiert eine Aktie an verschiedenen Börsen in unterschiedlicher Währung (z. B. eine US-Aktie notiert an der Frankfurter Börse in Euro) beinhaltet das Kursrisiko auch ein Währungsrisiko.

Beim Kauf einer Aktie an einer ausländischen Börse ist zu beachten, dass von ausländischen Börsen immer „fremde Spesen“ verrechnet werden, die zusätzlich zu den jeweils banküblichen Spesen anfallen.

4.    Investmentfonds

4.1  Inländische Investmentfonds

Allgemeines: Anteilsscheine an österreichischen Investmentfonds (Investmentzertifikate) sind Wertpapiere, die Miteigentum an einem Investmentfonds verbriefen. Investmentfonds investieren die Gelder der Anteilsinhaber nach dem Prinzip der Risikostreuung. Die drei Haupttypen sind Anleihefonds, Aktienfonds sowie gemischte Fonds, die sowohl in Anleihen als auch in Aktien investieren. Fonds können in inländische und/oder ausländische Werte investieren. Das Anlagespektrum inländischer Investmentfonds beinhaltet neben Wertpapieren auch Geldmarktinstrumente, liquide Finanzanlagen, derivative Produkte und Investmentfondsanteile.

Weiters wird zwischen ausschüttenden Fonds, thesaurierenden Fonds und Dachfonds unterschieden. Im Unterschied zu einem ausschüttenden Fonds erfolgt bei einem thesaurierenden Fonds keine Ausschüttung der Erträge, stattdessen werden diese im Fonds wieder veranlagt. Dachfonds hingegen veranlagen in andere inländische und/oder ausländische Fonds. Garantiefonds sind mit einer – die Ausschüttungen während einer bestimmten Laufzeit, die Rückzahlung des Kapitals oder die Wertentwicklung betreffende – verbindlichen Zusage eines von der Fondsgesellschaft bestellten Garantiegebers verbunden.

Ertrag: Der Ertrag von Investmentfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Werts des Fonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Vermögensbestandteile des Fonds abhängig. Je nach Zusammensetzung eines Fonds sind daher auch die Risikohinweise für Anleihen, Aktien sowie Alternative Investments zu beachten.

Kurs-/Bewertungsrisiko: Fondsanteile können normalerweise jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des Fonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden. Über allfällige Spesen bzw. den Tag der Durchführung Ihrer Kauf- oder Verkaufsorder informiert Sie Ihr Swiss Life Select-Berater. Die Laufzeit des Fonds richtet sich nach den Fondsbestimmungen und ist in der Regel unbegrenzt. Beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Anleihen bei Investmentfondsanteilen in der Regel keine Tilgung und daher auch keinen fixen Tilgungskurs gibt. Das Risiko bei einer Fondsveranlagung hängt – wie bereits unter Ertrag ausgeführt – von der Anlagepolitik und der Marktentwicklung ab. Ein Verlust ist nicht auszuschließen. Trotz der normalerweise jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sind Investmentfonds Anlageprodukte, die typischerweise nur über einen längeren Anlagezeitraum wirtschaftlich sinnvoll sind.

Fonds können – wie Aktien – auch an Börsen gehandelt werden. Kurse, die sich an der betreffenden Börse bilden, können vom Rücknahmepreis abweichen. Diesbezüglich wird auf die Risikohinweise für Aktien verwiesen.

Steuerliche Auswirkungen: Je nach Fondstyp ist die steuerliche Behandlung der Erträge unterschiedlich.

4.2  Ausländische Kapitalanlagefonds

Ausländische Kapitalanlagefonds unterliegen ausländischen gesetzlichen Bestimmungen, die sich von den in Österreich geltenden Bestimmungen erheblich unterscheiden können. Insbesondere kann das Aufsichtsrecht oft weniger streng sein als im Inland. Im Ausland gibt es auch sogenannte „geschlossene Fonds“ bzw. aktienrechtlich konstruierte Fonds, bei denen sich der Wert nach Angebot und Nachfrage richtet und nicht nach dem inneren Wert des Fonds, etwa vergleichbar mit der Kursbildung bei Aktien.

Beachten Sie, dass die Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds (z. B. thesaurierender Fonds) – ungeachtet ihrer Rechtsform – anderen steuerlichen Regeln unterliegen können.

4.3  Immobilienfonds

Allgemeines: Österreichische Immobilienfonds sind Sondervermögen, die im Eigentum einer Kapitalanlagegesellschaft stehen, die das Sondervermögen treuhändig für die Anteilsinhaber hält und verwaltet. Die Anteilsscheine verbriefen eine schuldrechtliche Teilhabe an diesem Sondervermögen. Immobilienfonds investieren die ihnen von den Anteilsinhabern zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung insbesondere in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücks-Gesellschaften, vergleichbare Vermögenswerte und eigene Bauprojekte; sie halten daneben liquide Finanzanlagen (Liquiditätsanlagen) wie z. B. Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsanlagen dienen dazu, die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Immobilienfonds (beispielsweise aufgrund des Erwerbs von Liegenschaften) sowie Rücknahmen von Anteilscheinen zu gewährleisten.

Ertrag: Der Gesamtertrag von Immobilienfonds aus Sicht der Anteilsinhaber setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Anteilswerts des Fonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik, der Marktentwicklung, den einzelnen im Fonds gehaltenen Immobilien und den sonstigen Vermögensbestandteilen des Fonds (Wertpapiere, Bankguthaben) abhängig. Die historische Wertentwicklung eines Immobilienfonds ist kein Indiz für dessen zukünftige Wertentwicklung.

Immobilienfonds sind unter anderem einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte ausgesetzt. V. a. bei eigenen Bauprojekten können sich Probleme bei der Erstvermietung ergeben. In weiterer Folge können Leerstände entsprechend negative Auswirkungen auf den Wert des Immobilienfonds haben und auch zu Ausschüttungskürzungen führen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann auch zu einer Verringerung des eingesetzten Kapitals führen.

Immobilienfonds legen liquide Anlagemittel neben Bankguthaben auch in anderen Anlageformen, insbesondere verzinslichen Wertpapieren, an. Diese Teile des Fondsvermögens unterliegen dann den speziellen Risiken, die für die gewählte Anlageform gelten. Wenn Immobilienfonds in Auslandsprojekte außerhalb des Euro-Währungsraums investieren, ist der Anteilsinhaber zusätzlich Währungsrisiken ausgesetzt, da der Verkehrs- und Ertragswert eines solchen Auslandsobjekts bei jeder Berechnung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises für die Anteilscheine in Euro umgerechnet wird.

Kurs-/Bewertungsrisiko: Anteilscheine können normalerweise jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Zu beachten ist, dass bei Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilscheinen Beschränkungen unterliegen kann. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des Immobilienfonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden. Die Fondsbestimmungen können insbesondere vorsehen, dass nach größeren Rückgaben von Anteilscheinen die Rücknahme auch für einen längeren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden kann. In einem solchen Fall ist eine Auszahlung des Rücknahmepreises während dieses Zeitraums nicht möglich. Immobilienfonds sind typischerweise als langfristige Anlageprojekte einzustufen.

4.4  Exchange Traded Funds

Allgemeines: Exchange Traded Funds („ETFs“) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie werden auch als passiv gemanagte Fonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven Anlagestrategien, die durch die Auswahl einzelner Wertpapiere („Stockpicking“) und Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg („Market-Timing“) eine Überrendite („Outperformance“) gegenüber einem Vergleichsindex („Benchmark“) oder auch einfach eine positive Rendite über einen Zeitraum erzielen wollen, ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringen Kosten nachzubilden.

Unterschiede in der ETF-Struktur

ETFs können sich in ihrer Struktur voneinander unterscheiden. Daher ist es wichtig, dass Sie vor Ihrer Anlageentscheidung die Unterschiede verstehen, so dass Sie den richtigen Fonds für Ihre persönlichen Anlageziele finden können. Zwei wichtige Arten von ETFs sind voll replizierende und Swap-basierte ETFs.

Voll replizierende ETFs

Ein voll replizierender ETF kauft in der Regel alle Wertpapiere des zugrundeliegenden Index und hält sie als Fondsvermögen. Manchmal ist es nicht kosteneffizient, alle Wertpapiere des Index zu kaufen (z.B. wenn ein Index nicht sehr liquide ist). In diesen Fällen wird ein als „Samplingmethode" bezeichneter Prozess verwendet. Dabei wird nur ein Teil der Wertpapiere im Index gekauft, um die Wertentwicklung des Index nachzubilden.

Swap-basierte ETFs

Bei einem Swap-basierten ETF werden Total-Return-Index-Swaps verwendet, um die Wertentwicklung eines Index darzustellen. Ein Swap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei Zahlungen in bestimmter Höhe (fest oder variabel) leistet, während die andere Partei Zahlungen auf der Basis der Rendite eines zugrundeliegenden Vermögenswerts leistet. Hierzu zählen Erträge, die dieser generiert, sowie jegliche Kapitalerträge. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Sie bei einem Swap-basierten ETF die Wertentwicklung des Index, nicht aber die tatsächlichen Wertpapiere im Index erwerben.

Swap-basierte ETFs können in manchen Fällen eine steuergünstige Anlage darstellen. Darüber hinaus bieten sie, Zugang zu Märkten (beispielsweise zu Rohstoffen), die über voll replizierende Fonds nicht abgebildet werden können. Im Allgemeinen gelten Swapbasierte Fonds im Vergleich zu ihrem voll replizierenden Äquivalent als riskanteres Investment.

Swap-basierte ETFs sind UCITS-konforme Investmentfonds, was heißt, dass kein Emittentenrisiko besteht. Es besteht ein Marktkontrahentenrisiko, da sie Derivate enthalten, Wertpapiere verleihen und Swap-Vereinbarungen eingehen können. Unter Marktkontrahentenrisiko versteht man das Risiko jeder Partei, die eine vertragliche Vereinbarung eingeht, dass die andere Partei (d.h. der Marktkontrahent) seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann unter Umständen auch zu einem Totalverlust des Investments führen.

Kursrisiko: Da ETFs einen zugrundeliegenden Index passiv nachbilden und nicht aktiv verwaltet werden, tragen sie generell die Basisrisiken der zugrundeliegenden Indizes. ETFs schwanken somit direkt proportional mit ihrem Basiswert. Das Risiko-Rendite-Profil von ETFs und ihrer zugrundeliegenden Indizes sind daher sehr ähnlich. Fällt der DAX z. B. um 10 %, so wird der Kurs eines den DAX abbildenden ETFs ebenfalls um rund 10 % fallen.

Risikokonzentration: Das Anlegerisiko steigt mit einer zunehmenden Spezialisierung eines ETF etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung. Dieses erhöhte Risiko kann jedoch auch erhöhte Ertragschancen mit sich bringen.

Replikationsrisiko: ETFs unterliegen zudem einem Replikationsrisiko, d.h. es kann zu Abweichungen zwischen dem Wert des Index und des ETFs kommen („Tracking-Error“). Dieser Tracking-Error kann über den durch die ETF-Gebühren bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche Abweichung kann z.B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht werden.

Kontrahentenrisiko:

Darüber hinaus existiert bei synthetisch replizierenden ETFs ein Kontrahentenrisiko. Sollte ein Swapkontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für den Anleger kommen.

5.    Zertifikate / Exchange Traded Commodities

Strukturierte Produkte – insbesondere Zertifikate – sind als Anlageinstrumente zu verstehen, deren Erträge und/oder Kapitalrückzahlungen meist nicht fixiert sind, sondern von bestimmten zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abhängig sind. Weiters können diese Anlageinstrumente z. B. so ausgestattet sein, dass bei Erreichen von im Vorhinein festgelegten Zielgrößen das Produkt vom Emittenten vorzeitig gekündigt werden kann oder überhaupt eine automatische Kündigung erfolgt.

Risiken

1) Soweit Zins- und/oder Ertragsausschüttungen vereinbart sind, können diese von künftigen Ereignissen oder Entwicklungen (Indices, Baskets, Einzelaktien, bestimmte Preise, Rohstoffe, Edelmetalle etc.) abhängig sein und somit künftig teilweise oder ganz entfallen.

2) Kapitalrückzahlungen können von künftigen Ereignissen oder Entwicklungen (Indices, Baskets, Einzelaktien, bestimmte Preise, Rohstoffe, Edelmetalle etc.) abhängig sein und somit teilweise oder ganz entfallen.

3) Bezüglich Zins- und/oder Ertragsausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen sind besonders Zins-, Währungs-, Unternehmens-, Branchen-, Länder- und Bonitätsrisiken (eventuell fehlende Ab- und Aussonderungsansprüche) bzw. steuerliche Risiken zu berücksichtigen.

4) Die Risiken gem. Pkt. 1) bis 3) können ungeachtet eventuell bestehender Zins-, Ertrags- oder Kapitalgarantien zu hohen Kursschwankungen (Kursverlusten) während der Laufzeit führen bzw. Verkäufe während der Laufzeit erschweren oder unmöglich machen.

5.1  Exchange Traded Commodities (ETC)

Exchange Traded Commodities (ETC) sind börsengehandelte Wertpapiere, die Anlegern eine Investition in die Anlageklasse Rohstoffe (englisch Commodities) erlauben. Sie sind eine Sonderform von Zertifikaten: unbefristete, besicherte Schuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten. ETCs werden wie passiv verwaltete Indexfonds (ETFs) liquide und fortlaufend auf Xetra gehandelt, sind aber anders als ETFs rechtlich gesehen kein Sondervermögen, sondern Inhaberschuldverschreibungen. ETCs  sind – ebenso wie andere Zertifikate auch – mit einem Emittentenrisiko verknüpft, d.h. Inhaber haben im Falle einer Insolvenz des Emittenten kein Zugriff auf ihr Investment, sondern müssen sich bei den übrigen Gläubigern einreihen.

Unterschiede in der ETC-Struktur

ETCs können sich in ihrer Struktur voneinander unterscheiden. Daher ist es wichtig, dass Sie vor Ihrer Anlageentscheidung die Unterschiede verstehen, so dass Sie den richtigen Fonds für Ihre persönlichen Anlageziele finden können. Zwei wichtige Arten von ETCs sind physisch replizierende und Swap replizierende ETCs.

Physische Replikation bedeutet, dass der ETC die im Index enthaltenen Wertpapiere real kauft, um so der Wertentwicklung des Index zu folgen, während bei einer Swap Replikation (auch derivative

Replikation genannt) die Wertentwicklung derivativ abgebildet wird. Bei dieser Replikationsart muss der ETC die im Index enthaltenen Werte nicht besitzen. Weiterhin kann diese Replikationsart ein gewisses Kontrahentenrisiko besitzen.

Kursrisiko: Der Wert von ETCs hängt von der Entwicklung des Rohstoffwerts ab, der als Basis zugrunde liegt. Mit seinen Schwankungen verändert sich auch der Preis des Wertpapiers. Diese Schwankungen des Basiswerts wiederum werden im Fall von Rohstoffen von vielen verschiedenen Faktoren ausgelöst, die sich auf den Marktpreis auswirken und ihn letztlich bestimmen. So können Veränderungen politischer Rahmenbedingungen in einem Land die Preise eines dort gewonnenen Rohstoffs ebenso beeinflussen wie Absprachen, die Kartelle von Rohstoffproduzenten untereinander treffen. Ein Totalverlust Ihres in eine solche Anlage investierten Geldes ist daher nie auszuschließen.

Emittentenrisiko: ETCs werden in Form von Schuldverschreibungen angeboten. Somit sind sie mit einem so genannten Emittentenrisiko verbunden. Das bedeutet: Der Emittent als Schuldner kann ausfallen. Und nur, wenn der Emittent zahlungsfähig ist, können Sie Gelder aus der Anlage zurückerhalten (Bonitätsrisiko/Insolvenzrisiko).

Währungsrisiko: ETCs können auf Fremdwährungen lauten. Viele Rohstoffe – beispielsweise Edelmetalle – werden weniger in Euro gehandelt, sondern hauptsächlich in US-Dollar. Damit können hier Fremdwährungsrisiken auf den Anleger zukommen. Diese sollten Sie nicht unterschätzen. Manche ETCs sind mit Währungsabsicherungen ausgestattet.

5.2  Garantie-Zertifikate

Bei Garantie-Zertifikaten wird zum Laufzeitende der nominelle Ausgangswert oder ein bestimmter Prozentsatz davon unabhängig von der Entwicklung des Basiswerts zurückgezahlt („Mindestrückzahlung“).

Kapitalgarant ist nicht Swiss Life Select und muss der Kapitalgarant nicht zwingend der Emittent sein. Die Identität des Kapitalgaranten und allfällige Ausfallrisiken der Kapitalgarantie ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen und/oder Prospekten. Das Risiko der Solvenz des Kapitalgaranten/des Garantiegebers trägt der Inhaber des Wertpapiers. Bei einer Kapitalgarantie gelangt ausschließlich zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer der garantierte Betrag nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung zur Auszahlung. Das investierte Kapital entspricht regelmäßig der eingezahlten Prämie oder Einlage abzüglich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Ausgabeaufschlag) und der während der Vertragslaufzeit anfallenden Gebühren, Kosten und Steuern. Die Kapitalgarantie besteht grundsätzlich nicht bei vorzeitigem Verkauf der Wertpapiere/Versicherung.

Ertrag: Der aus der Wertentwicklung des Basiswerts zu erzielende Ertrag kann durch einen in den Bedingungen des Zertifikats festgelegten Höchstrückzahlungsbetrag oder andere Begrenzungen der Teilnahme an der Wertentwicklung des Basiswerts eingeschränkt werden. Auf Dividenden und vergleichbare Ausschüttungen des Basiswerts hat der Anleger keinen Anspruch.

Risiko: Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit unter die vereinbarte Mindestrückzahlung fallen. Zum Laufzeitende wird der Wert aber in der Regel in Höhe der Mindestrückzahlung liegen. Die Mindestrückzahlung ist jedoch von der Bonität des Emittenten abhängig.

6.    Alternative Investments

6.1  Hedgefonds

(Hedgefonds, Hedge-Dachfonds, Hedgefonds-Index-Zertifikate und sonstige Produkte mit Hedge-Strategien als Basisinvestment)

Allgemeines: Hedgefonds sind Fonds, die hinsichtlich der Veranlagungsgrundsätze keinerlei bzw. nur geringen gesetzlichen oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Sie streben unter Verwendung sämtlicher Anlageformen eine Vermehrung ihres Kapitals durch alternative, fallweise auch intransparente Anlagestrategien an.

Hedge-Dachfonds sind Fonds, die in einzelne Hedgefonds investieren. Hedgefonds-Index-Zertifikate sind Forderungspapiere, deren Wert- bzw. Ertragsentwicklung von der durchschnittlichen Entwicklung mehrerer Hedgefonds abhängig ist, die als Berechnungsbasis in einem Index zusammengefasst sind. Aus Hedge-Dachfonds und Hedgefonds-Index-Zertifikaten ergibt sich für den Anleger der Vorteil der größeren Risikostreuung.

Ertrags- und Risikokomponenten: Hedgefonds bieten die Chancen auf sehr hohe Renditen, bergen aber auch ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlusts. Die Wertentwicklung der Hedgefonds-Produkte wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst, aus denen sich Chancen und Risiken ergeben:

Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen Aktien- und Anleihemärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der allgemeinen Marktentwicklung oder zu einer markant gegenläufigen Entwicklung kommen. Die Entwicklung von Hedgefonds wird vor allem vom von ihm definierten Teilmarkt beeinflusst.

Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei Hedgefonds-Produkten zu Totalverlusten kommen.

Eine Konzentration auf eine oder nur wenige Strategien erhöht zusätzlich das Risiko – dieses Risiko kann durch die Streuung bei Hedge-Dachfonds oder Hedgefonds-Index-Zertifikaten verringert werden.

Die Einzelfondsauswahl bzw. -zusammensetzung wird vom Dachfondsmanager in Abhängigkeit von einem angestrebten Risiko/Ertragsprofil des Fonds oder von einem Indexkomitee nach einer festgelegten Länder- und Sektorenaufteilung durchgeführt.

Zugrundeliegende Hedgefonds können nicht zu jedem Zeitpunkt für das Dachfondsmanagement/ Indexkomitee transparent sein.

Liquiditätsrisiko: Aufgrund komplexer Hedgefonds-Strategien und eines aufwendigen Managements der Hedgefonds benötigt die Preisermittlung eines Hedgefonds-Produkts mehr Zeit als bei traditionellen Fonds. Hedgefonds-Produkte sind daher auch weniger liquide als traditionelle Fonds. Die Preisfeststellung erfolgt zumeist monatlich und nicht täglich und auch die Rücknahme von Anteilen erfolgt daher häufig nur einmal monatlich. Um die Anteile zu diesem Zeitpunkt zurückgeben zu können, muss der Anleger eine geraume Zeit vor dem Rücknahmetermin unwiderruflich die Rückgabe erklärt haben. Der Anteilswert kann sich zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabeerklärung und der Ausführung der Rücknahme erheblich verändern, ohne dass der Anleger die Möglichkeit hat, hierauf zu reagieren, da seine Rückgabeerklärung nicht widerrufen werden kann. Einzelheiten zur Rücknahme sind vom jeweiligen Produkt abhängig. Die eingeschränkte Liquidität der Einzelfonds und der von diesen eingesetzten Instrumenten kann daher zu einer eingeschränkten Handelbarkeit des Hedgefonds-Produkts führen.

6.2  Optionsscheine

Definition: Optionsscheine (OS) sind zins- und dividendenlose Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht einräumen, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen bestimmten Basiswert (z. B. Aktien) zu einem im Vorhinein festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen (Kaufoptionsscheine/ Call-OS) oder zu verkaufen (Verkaufsoptionsscheine/ Put-OS).

Ertrag: Der Inhaber der Call-Optionsscheine hat durch den Erwerb des OS den Kaufpreis seines Basiswerts fixiert. Der Ertrag kann sich daraus ergeben, dass der Marktpreis des Basiswerts höher wird als der von ihm zu leistende Ausübungspreis, wobei der Kaufpreis des OS abzuziehen ist. Der Inhaber hat dann die Möglichkeit, den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen und zum Marktpreis sofort wieder zu verkaufen.

Üblicherweise schlägt sich der Preisanstieg des Basiswerts in einem verhältnismäßig größeren Anstieg des Kurses des OS nieder (Hebelwirkung), sodass die meisten Anleger ihren Ertrag durch Verkauf des OS erzielen. Dasselbe gilt sinngemäß für Put-Optionsscheine; diese steigen üblicherweise im Preis, wenn der Basiswert im Kurs verliert.

Der Ertrag aus Optionsschein-Veranlagungen kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Der maximale Verlust ist auf die Höhe des eingesetzten Kapitals beschränkt.

Kursrisiko: Das Risiko von Optionsschein-Veranlagungen besteht darin, dass sich der Basiswert bis zum Auslaufen des OS nicht in der Weise entwickelt, die Sie Ihrer Kaufentscheidung zugrunde gelegt haben. Im Extremfall kann das zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Darüber hinaus hängt der Kurs Ihres OS von anderen Faktoren ab. Die wichtigsten sind:

Volatilität des zugrundeliegenden Basiswerts (Maßzahl für die im Kaufzeitpunkt erwartete Schwankungsbreite des Basiswerts und gleichzeitig der wichtigste Parameter für die Preiswürdigkeit des OS). Eine hohe Volatilität bedeutet grundsätzlich einen höheren Preis für den Optionsschein.

Laufzeit des OS (je länger die Laufzeit eines Optionsscheins, desto höher ist der Preis).

Ein Rückgang der Volatilität oder eine abnehmende Restlaufzeit können bewirken, dass – obwohl Ihre Erwartungen im Hinblick auf die Kursentwicklung des Basiswerts eingetroffen sind – der Kurs des Optionsscheins gleichbleibt oder fällt. Ein Kauf bei hoher Volatilität verteuert Ihr Investment und ist daher hochspekulativ.

Liquiditätsrisiko: Optionsscheine werden in der Regel nur in kleineren Stückzahlen emittiert. Das bewirkt ein erhöhtes Liquiditätsrisiko. Dadurch kann es bei einzelnen Optionsscheinen zu besonders hohen Kursausschlägen kommen.

7.    Geldmarktinstrumente

Definition: Zu den Instrumenten des Geldmarkts zählen verbriefte Geldmarktanlagen und -aufnahmen wie z. B. Depositenzertifikate (CD), Kassenobligationen, Global Note Facilities, Commercial Papers und alle Notes mit einer Kapitallaufzeit bis zu etwa fünf Jahren und Zinsbindungen bis zu etwa einem Jahr. Weiters zählen zu den Geldmarktgeschäften echte Pensionsgeschäfte und Kostgeschäfte.

Ertrags- und Risikokomponenten: Die Ertrags- und Risikokomponenten der Geldmarktinstrumente entsprechen weitgehend jenen der „Anleihen/Schuldverschreibungen/Renten“. Besonderheiten ergeben sich hinsichtlich des Liquiditätsrisikos.

Liquiditätsrisiko: Für Geldmarktinstrumente besteht typischerweise kein geregelter Sekundärmarkt; daher kann die jederzeitige Verkaufbarkeit nicht sichergestellt werden. Das Liquiditätsrisiko tritt in den Hintergrund, wenn der Emittent die jederzeitige Rückzahlung des veranlagten Kapitals garantiert und die dafür notwendige Bonität besitzt.

Geldmarktinstrumente – einfach erklärt

Depositenzertifikate (Certificates of Deposit): Geldmarktpapiere mit Laufzeiten in der Regel von 30 bis 360 Tagen, die von Banken ausgegeben werden.

Kassenobligationen: Geldmarktpapiere mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren, die von Banken ausgegeben werden.

Commercial Papers: Geldmarktinstrumente, kurzfristige Schuldscheine mit Laufzeiten von 5 bis 270 Tagen, die von Großunternehmen ausgegeben werden.

Global Note Facility: Variante einer Commercial Paper Facility, die die Emission der Commercial Papers zugleich in den USA und auf Märkten in Europa gestattet.

Notes: kurzfristige Kapitalmarktpapiere, Laufzeiten in der Regel 1 bis 5 Jahre.

8.    Sonstige (Kommanditbeteiligung, Private Equity,…)

8.1  Private Equity Fonds

Kapitalanlagen in Private Equity Fonds sind unternehmerische Eigenkapital-Beteiligungen in Portfolien junger, nicht börsennotierter Unternehmen. Die Beteiligungen dienen dem Zweck der Finanzierung des Wachstums (junger) Unternehmen oder spezieller Anlässe wie z. B. Restrukturierungsmaßnahmen. Die Investoren erwerben mit einem bestimmten Zeichnungsbetrag einen Gesellschaftsanteil und beteiligen sich hierdurch am Fondsvermögen. Dieser Zeichnungsbetrag wird üblicherweise in mehreren Raten je nach Investitionsfortschritt des Fonds abgerufen.

Die Erträge, im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligungen nach vollzogener Wertsteigerung, werden den einzelnen Investoren in der Regel nach Vereinnahmung durch den Fonds und nach Abzug der o.g. Erfolgsbeteiligungen des Investment Managers ohne Wiederanlage ausbezahlt. Die Rückzahlung von Kapitalbeträgen erfolgt ebenfalls entweder sukzessive oder zum Ende der Laufzeit des Gesamtinvestments. Die Fonds beschränken sich auf eine begrenzte Anzahl von Investments, die meistens zehn nicht übersteigen und sind daher nur sehr gering diversifiziert. Die Laufzeit der Fonds liegt in der Regel bei mindestens sieben Jahren. Die Anteile an den Fonds können üblicherweise nicht übertragen oder vorzeitig an die Gesellschaft zurückgegeben werden.

8.2  Kommanditbeteiligung

Bei Kommanditbeteiligungen (auch geschlossenen Fonds genannt) handelt es sich um reine Unternehmensbeteiligungen. Das bedeutet, dass die Anleger des „Fonds“ kraft Beitrittsvertrag Gesellschafter (Kommanditisten) werden. Diese Kommanditisten haften für Erfolg und Misserfolg des Unternehmens mit der von Ihnen einbezahlten Hafteinlage, zumeist ist dies die Summe der gezeichneten Beteiligung (Nominale). Das heißt im Ergebnis, dass im schlimmsten Fall die gesamte Einlage in der Gesellschaft aufgeht, das heißt durch Verluste aufgezehrt wird und so ein Totalverlust eintritt.

Das Besondere am Kommanditisten ist, die grundsätzlich beschränkte Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Der Kommanditist haftet nicht unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Kapital, das er in die Kommanditgesellschaft eingebracht hat (Kommanditeinlage). Auf die geschlossenen Fonds umgemünzt bedeutet dies, dass Anleger mit dem investierten Nominal-Betrag haften. Da diese Kommanditeinlage vom Anleger zu Beginn der Beteiligung zumeist vollständig einbezahlt wurde, besteht daher grundsätzlich „nur“ die Gefahr des Verlustes des investierten Geldes, das heißt der Kapitaleinlage. Darüber hinaus müssen Anleger nicht haften. Hat es in der Vergangenheit bereits Ausschüttungen gegeben und handelte es sich dabei nicht um Renditen, sondern – mangels Erträgen – nur um Rückzahlungen der vom Kommanditisten geleisteten Einlage, so können diese im Insolvenzfall wiederum zurückgefordert werden.

9.    Informationen zur Abwicklung von Banken im Zuge des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (Bail-in)

Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (BBRD) erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über Sanierung und Abwicklung von Banken „BaSAG“ umgesetzt.

Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung (Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.

Gläubigerbeteteiligung („Bail-In“)

Im Falle einer behördlich verordneten Abwicklung werden Eigen- und Fremdkapital einer Bank ganz oder teilweise abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt. Diese Vorgehensweise soll die betroffene Bank stabilisieren. In diesem Fall kann es für Aktionäre und Gläubiger zu erheblichen Verlusten kommen, da ihre Ansprüche ohne Zustimmung von der zuständigen Behörde im Extremfall bis auf null reduziert werden können.

Derzeit ist folgende Reihenfolge einer Verlustabdeckung vorgesehen:

1. Aktien und andere Eigenkaptalinstrumente

2. Nachrangige Verbindlichkeiten (z.B. Ergänzungs- und Nachranganleihen – „Tier 2“)

3. Unbesicherte, nachrangige Finanzinstrumente/ Forderungen, die nicht zum zusätzlichen Kern- oder Ergänzungskapital („Tier 2“) zählen

4. Unbesicherte, nicht-nachrangige Finanzinstrumente und Forderungen (z.B. unbesicherte Bankanleihen und Zertifikate)

5. Zuletzt werden Einlagen von Unternehmen und natürlichen Personen, die nicht von der Einlagensicherung umfasst sind, herangezogen

Vom Bail-In ausgenommen sind Einlagen, die zur Gänze der Einlagensicherung unterliegen, sowie fundierte Bankschuldverschreibungen („Covered Bonds“ oder Pfandbriefe) und Sondervermögen (z.B. Investmentfonds).

Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail-In Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Auch eine Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissionsdokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-In Maßnahme erfasst werden.          

C)   Sonstige Informationen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das vom Swiss Life Select-Berater zur Verfügung gestellte Informationsmaterial und allfällige Prospekte auch beim Emittenten und der österreichischen Kontrollbank erhältlich sind.

Beschwerde- und Auskunftsstelle ist die Swiss Life Select Österreich GmbH, Abteilung Qualitätsmanagement, Wiedner Hauptstraße 120-124/2.OG, 1050 Wien, Tel. +43 1 716 99 – 0, E-Mail: qm@swisslife-select.at welche telefonische, schriftliche oder elektronische Anfragen unentgeltlich behandelt. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, ist Vollzugs-, Beschwerde- und Auskunftsstelle. Das Bundesministerium erteilt über telefonische, schriftliche oder automationsunterstützte Anfragen unentgeltlich Auskunft zu den Registerdaten (www.bmwfw.gv.at).

Swiss Life Select erbringt die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden durch qualifizierte Berater als selbstständigen Vermittler, die über die einschlägigen gewerberechtlichen Voraussetzungen verfügen und eine bestmögliche Beratung im Sinne des Kunden gewährleisten. Der Berater wird als Erfüllungsgehilfe von Swiss Life Select gemäß § 1313a ABGB im Namen und auf Rechnung von Swiss Life Select tätig. Swiss Life Select ist somit im Hinblick auf den Beratungs- und Vermittlungsvertrag Vertragspartner des Kunden bezüglich jener Verträge, die über Tätigwerden des Beraters zwischen dem Kunden und der Partnergesellschaft zustande kommen.

Die Swiss Life Holding AG, eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz (www.swisslife.com), hält über mehrere Holdinggesellschaften eine indirekte, 10 % übersteigende Beteiligung an der Swiss Life Select Österreich GmbH. Dieser Hinweis erfolgt in Entsprechung des § 137 f Abs 7 GewO.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Stubenring 1, 1010 Wien (www.bmdw.gv.at) ist Beschwerdestelle über Versicherungs-vermittler. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen der Wirtschaftskammer Österreich bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung bei Versicherungsvermittlungen. Beschwerden können auch direkt an die

Swiss Life Select Österreich GmbH, Abteilung Qualitätsmanagement, Wiedner Hauptstraße 120-124/2.OG, 1050 Wien, Tel. +43 1 716 99 - 0, E-Mail: qm@swisslife-select.at

gerichtet werden, welche telefonische, schriftliche oder elektronische Anfragen unentgeltlich behandelt.

Swiss Life Select und die Swiss Life Select-Berater erbringen die Leistungen nicht auf Basis eines gesonderten Maklervertrages oder einer Generalvollmacht zum Abschluss von Verträgen, sondern sind lediglich vermittelnd tätig. Swiss Life Select und die Swiss Life Select Berater erbringen keine Tätigkeiten, welche die laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls die Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes gem. § 28 Z. 7 Maklergesetz beinhalten. Swiss Life Select und die Swiss Life Select Berater erbringen keine Tätigkeiten, welche die Schadensabwicklung (bei Eintritt eines Versicherungsfalls) beinhalten.

Swiss Life Select und die Swiss Life Select-Berater halten zu keinem Zeitpunkt Gelder ihrer Kunden. Der Berater ist weder seitens Swiss Life Select noch durch die angebotenen Produktpartner berechtigt solche entgegen zu nehmen.
 
Swiss Life Select-Berater können lediglich jene kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte beraten und vermitteln, welche gemäß den internen Richtlinien von Swiss Life Select geprüft und zum Vertrieb zugelassen werden. Im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen erfolgt sohin die konkrete Versicherungsauswahl aus einem vorselektierten Kreis an Versicherungsgesellschaften. In der Produktpalette von Swiss Life Select finden sich unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Anlagestrategien. Die Auswahl und Zusammensetzung der Investmentfonds (Anlagestrategie) hat dem Anlegerprofil des Kunden zu entsprechen und ist eine Anlage in ausschließlich spekulative Investmentfonds mit geringen Kenntnissen und Erfahrungen zu Finanzinstrumenten nicht zu empfehlen. Die Veranlagung in kapitalbildende Lebensversicherungen ist eine langfristige Investitionsentscheidung und kann eine Prämienfreistellung/Prämienreduktion (bei laufender Prämienzahlung) bzw. eine vorzeitige Kapitalentnahme bzw. ein Rückkauf mit Nachteilen verbunden sein. Mit jeder kapitalbildenden Lebensversicherung sind Chancen und Risiken verbunden und kann eine Änderung der Sach- und Rechtslage das Anlageergebnis beeinflussen. Wenn keine Kapital- und Wertstandsgarantie ausdrücklich enthalten ist, kann zum Laufzeitende auch ein anteiliger Kapitalverlust eintreten.

Swiss Life Select haftet für die durchgeführte Beratung, nicht jedoch für die von Versicherungen bereitgestellten Informationen und deren Modellrechnungen. Die Beratung und Aufklärung erfolgt aufgrund der vom Kunden getätigten Angaben.

Interessenskonflikte

Swiss Life Select hat entsprechende Vorkehrungen getroffen, um Interessenskonflikte zu vermeiden, die zwischen Swiss Life Select relevanten Personen/-Beratern und dem Kunden andererseits auftreten können. Swiss Life Select trifft weiters organisatorische Vorkehrungen, um potentielle Interessenskonflikte zu vermeiden. Dies wird etwa dadurch gewährleistet, dass die Vertriebsorganisation von Swiss Life Select so ausgerichtet ist, dass der Kunde keine Nachteile erleiden kann, die Swiss Life Select zum Vorteil gereichen. Weiters ist die Geschäftspolitik von Swiss Life Select so ausgerichtet, dass kein Interesse an einer Dienstleistung oder einem Geschäft besteht, das nicht mit den Interessen des Kunden übereinstimmt. Swiss Life Select ist bestrebt keine finanziellen oder sonstigen Anreize zu schaffen, die die Interessen eines bestimmten Kunden oder einer bestimmten Gruppe von Kunden über die Interessen von anderen Kunden stellen. Soweit trotz dieser Vorkehrungen und Geschäftspolitik tatsächliche oder potentielle Interessenskonflikte verbleiben, werden diese von Swiss Life Select offengelegt. Die Swiss Life Select-Berater erhalten grundsätzlich für gleichartige Produkte Vergütungen in gleicher Höhe.

Vermittler:

Swiss Life Select Österreich GmbH
Wiedner Hauptstraße 120-124/2.OG
1050 Wien
FNr.: 35682 z, Handelsgericht Wien
www.swisslife-select.at
office@swisslife-select.at

Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) mit der Registernummer: GISA-Zahl: 24612128, GISA-Zahl: 24252416 als ungebundener Kreditvermittler https://www.gisa.gv.at/vkr

Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten. Die Empfehlung bezieht sich auf eine größere Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt.

Bei Beschwerden kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Beschwerden können auch direkt an Swiss Life Select Österreich gerichtet werden: Swiss Life Select Österreich, Wiedner Hauptstraße 120-124/2.OG, 1050 Wien oder qm@swisslife-select.at.

Für die Kreditvermittlung erhält der Kreditvermittler eine Provision. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Verbraucher können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen.

Für eine Kreditvergabe sind Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise für die Kreditvergabe vom Kreditsuchenden beizubringen, diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass diese für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen. Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn sich der Kreditsuchende weigert, diese Informationen oder Nachweise vorzulegen.

SLS behält sich das Recht vor, jederzeit den Betrieb des Kundenportals zu ändern, zu begrenzen, auszusetzen oder einzustellen.

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Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien.