Wer “Optimismus Österreich 2024” googelt, erhält widersprüchliche Ergebnisse. Während laut einiger Zeitungsumfragen die Österreicherinnen und Österreicher pessimistisch ins neue Jahr blicken, sind laut der PwC CEO Survey 2024* fast die Hälfte der befragten Führungskräfte zuversichtlich, dass die globale Wirtschaft in den nächsten zwölf Monaten wachsen wird.

Wir halten uns an die Fakten und haben für euch die wichtigsten Neuerungen zu Steuern, Förderungen, Alltag und Verkehr zusammengetragen, die auf euren Geldbeutel Einfluss haben könnten.

Spoiler Alert: Es sind viele gute Neuigkeiten dabei.

Förderungen

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Kinderbetreuung

Der Höchstbetrag der steuerfreien Förderung der Kinderbetreuung wird auf 2.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Zudem wird die Altersgrenze für Kinder von 10 auf 14 Jahre erhöht.

Mobilität und Klima

  • Auch 2024 wird der Kauf eines privaten E-Autos mit bis zu 5.000 Euro, Ladekabel bzw. Wallboxen mit bis zu 600 Euro gefördert.
  • Auch die Förderung für Transportfahrräder für Privatpersonen geht weiter. Neu gekaufte Transportfahrräder für Privatpersonen sowie Spezialfahrräder für die Beförderung von gehbehinderten Personen werden zu bis zu 50 Prozent gefördert.
  • Durch die Aktion “Raus aus Öl und Gas“ werden bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten ersetzt.  

Klima-Goodie zum 18. Geburtstag

Ab 2024 gibt es das Klimaticket zum 18. Geburtstag einmalig geschenkt. Es kann innerhalb von drei Jahren abgeholt und eingelöst werden.

Pension

Die vor über 30 Jahren beschlossene schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen von 60 auf 65 Jahre wird mit diesem Jahr schrittweise umgesetzt. Das betrifft alle Frauen, die ab 1. Jänner 1964 geboren wurden.

Sozialversicherung

Falls deine E-Card nicht mehr funktioniert, kann es daran liegen, dass am 15. Jänner alle E-Cards ohne Fotos gesperrt wurden (ausgenommen jene von unter 14- und über 70-Jährigen). Weiterführende Informationen findest du hier.

Entlastungen

  • Der Entlastungsrechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) ermöglicht es Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern, sowie Pensionistinnen und Pensionisten, die persönliche Steuerentlastung für 2024 durch die Abschaffung der kalten Progression zu errechnen.
  • Die Reduktion von Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe um rund 90 Prozent auf das EU-Mindestbesteuerungsniveau gilt bis Ende Dezember 2024.
  • Photovoltaik-Anlagen, bis zu einer Leistung von 35 KWp, sind seit 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit.

Zuschüsse

  • Familienbeihilfe sowie Absetzbeträge wie Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge werden an gemäß der Inflationsrate von 9,9 Prozent angehoben.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ab heuer einen doppelt so hohen steuerbefreiten Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren. Dieser erhöht sich von 1.000 auf 2.000 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringerem oder gar keinem Einkommen erhalten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ab 2024 einen Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind (statt bisher 550 Euro).
  • Der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag für Selbständige wird von 30.000 auf 33.000 Euro angehoben.
Ab jetzt auch Spenden an Theatergruppen und Fußballvereine absetzbar

Seit Jahresbeginn kann jeder gemeinnützige Verein, der gewisse formale Kriterien erfüllt, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid bekommen. Das bedeutet zum Beispiel Erleichterungen für Sportvereine und Kunst- oder Kultureinrichtungen.

Ein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit

Seit Beginn 2024 gilt in Österreich die globale Mindeststeuer: Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz müssen auf das lokale Einkommen 15 Prozent zahlen. Betroffen sind laut Wirtschaftskammer rund 6.500 Töchter und Betriebsstätten sowie etwa 120 Unternehmensgruppen mit Sitz in Österreich.

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